28.05.2007, 07:55
Hier mal der Auszug aus dem Projektbeschrieb wie er beim Kanton Uri auf dem Internet eingesehen werden kann.
Ich muss sagen da bahnt sich etwas riesieges an. Wenn das alles realisiert wird, werden die Urner Ursenental Bewohner Ihr Hochtal wohl nicht mehr wiedererkennen. Aus meiner Sicht ein Glücksfall für diese Region.
Kanton Uri Tourismusprojekt Andermatt
grüssle topolino
Ich muss sagen da bahnt sich etwas riesieges an. Wenn das alles realisiert wird, werden die Urner Ursenental Bewohner Ihr Hochtal wohl nicht mehr wiedererkennen. Aus meiner Sicht ein Glücksfall für diese Region.
Zitat:TOURISMUS RESORT ANDERMATT
AUSZUG AUS DEM PROEJEKTBESCHRIEB
MAI 2007
Ausgangslage und Rahmenbedingungen
Die Firma ORASCOM Hotels & Development, Kairo, unter der
Leitung von Samih Sawiris (in der Folge mit Investor bezeichnet)
will in Andermatt ein Tourismusresort von internationaler Ausstrahlung
erstellen.
Zu diesem Zweck hat sie vom VBS zirka 80 Hektaren Land erworben,
das vormals Teil eines militärischen Übungsgeländes
war. Weitere 25 Hektaren stossen aus Gemeindebesitz dazu und
ungefähr 40 Hektaren konnten von verschiedenen Landwirtschaftsbetrieben
dazugekauft werden. Die gesamte erworbene
Arealfläche beträgt somit ungefähr 145 Hektaren. Der grösste
Teil bildet eine zusammenhängende Fläche, die unmittelbar an
das bisherige Siedlungsgebiet angrenzt. Das Gebiet nördlich der
Furkareuss macht etwa 3/4 der Gesamtfläche aus und ist für einen
18-Loch-Golfplatz reserviert.
Zur Erarbeitung erster Vorstellungen für die Raumordnung und
im Sinne einer Machbarkeitsstudie wurde ein Masterplan erarbeitet.
Er entstand aufgrund erster grober Zielvorgaben des
Kantons Uri und diente als Grundlage für die Anpassung des
kantonalen Richtplans. Die Anpassung des kantonalen Richtplans
wurde am 31. Januar 2007 durch den Schweizerischen
Bundesrat genehmigt. Der Bundesrat hat in seinem Genehmigungsbeschluss
verschiedene Auflagen gemacht, die für die
Quartiergestaltungspläne relevant sind.
Der Richtplan bildet die rechtliche Grundlage für die kommunalen
Zonenpläne von Andermatt und Hospenthal und für die Quartiergestaltungspläne.
Die Zonenpläne wurden aufgrund des Masterplans
neu bearbeitet und einer Teilrevision mit Ergänzungen unterzogen.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Andermatt
und Hospenthal haben den Zonenplanänderungen in ihren
Gemeinden inzwischen mit überwältigendem Mehr zugestimmt.
Die Revision der Zonenpläne machte verschiedene konzeptionelle
Anpassungen des Masterplans und der programmatischen
Inhalte erforderlich. Zugleich wurden durch die Formulierung der
Bestimmungen der Bau- und Zonenreglemente massgebliche
materielle Rahmenbedingungen festgelegt. Die Bau- und Zonenreglemente
enthalten zudem einige formelle Bestimmungen, die
wesentlich sind:
So besteht für sämtliche Teilgebiete innerhalb des Resorts eine
verbindliche Quartiergestaltungsplanpflicht. Zugleich verlangt das
Zonenreglement beider Gemeinden, dass die einzelnen Quartiergestaltungspläne
(QGPs) im Rahmen eines (zit.) „ qualifizierten
Auswahlverfahrens erarbeitet“ werden. Die fachliche Begleitung
der Erarbeitung der QGPs hat durch ein Gremium zu erfolgen,
in dem verschiedene Interessengruppen Einsitz nehmen.
Ziel des Präqualifikationsverfahrens
Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben führt der Investor ein
Präqualifikationsverfahren unter Architektenteams durch, das
zum Ziel hat, die bestgeeigneten Fachleute für die Erarbeitung
der QGPs zu bestimmen.
Die Anforderungen an die Teams sind hoch. Neben entsprechend
aussagekräftigen Referenzen werden auch Erfahrung,
Beziehungen zur Aufgabestellung und Leistungsfähigkeit verlangt.
Die Bestimmungen in der BZO enthalten eine lange Liste
von Themen, die in den QGPs abgehandelt werden müssen. Zu
diesem Zweck können die Architekten weitere Fachleute in ihr
Team integrieren. Dabei ist zu beachten, dass der Investor für
die Bearbeitung übergreifender Sachgebiete entsprechende Gesamtleiter
(Fachexperten) einsetzt. Das sind insbesondere
Fachleute auf den Gebieten
- Verkehr (ÖV, MIV, Langsamverkehr)
- Infrastruktur (Energie, Ver- und Entsorgung)
- Ökologie, Umweltverträglichkeit
- Natur und Landschaft
- Sicherheit
Das Projekt wird durch 6 Quartiergestaltungspläne definiert. Der
QGP 4 im Kerngebiet des Resorts wird in vier verschiedene Teil-
QGPs aufgeteilt. Als gemeinsame Basis dient neben den raumplanerischen
Regelwerken der aktualisierte Masterplan von
Denniston, der richtungsweisenden Charakter hat. Die 9 ausgewählten
Teams erarbeiten jeweils einen dieser QGPs, resp. Teil-
QGPs, d.h. sie arbeiten parallel an derselben übergeordneten
Sache, aber sie arbeiten nicht in Konkurrenz. Ein QGPProjektleiter
stellt den Austausch und den Informationsfluss zwischen
diesen Teams sicher, sorgt für den entsprechenden Austausch
mit den Fachexperten und koordiniert die Ergebnisse mit
dem Investor und den Behörden.
Als QGP-Projektleiter wurde eingesetzt: Max Germann, dipl.
Arch. ETH/SIA/BSA von der Germann & Achermann AG, Altdorf.
Der Investor erwartet von dieser parallelen, nicht konkurrierenden
Bearbeitung derselben Aufgabe ein hohes Mass an Synergieen
und qualitativ hochstehende Lösungen, die durch den Wissensaustausch
erstklassiger Fachleute neue Massstäbe setzen. Obwohl
das Programm des Resorts einigermassen umschrieben ist,
wird vom QGP-Verfahren erwartet, dass es zusätzliche und neue
Ideen und Erkenntnisse hervorbringt, die wiederum in das Programm
einfliessen können. In diesem Sinne sind die Projektverfasser
auf QGP-Stufe durchaus aufgerufen, auch eigene Vorschläge
einzubringen. Es ist nicht Absicht des Investors, sämtliche
Initiativen selber anzustossen. Er ist deshalb empfänglich für
Anregungen von aussen, also auch von anderen Trägerschaften,
denen er sich öffnen will, wenn sie in das Konzept passen und für
beide Seiten Synergien schaffen können.
Aufgabe
Ideelle Ziele
Nachstehend folgt eine allgemeine Umschreibung der Aufgabe.
Sie umfasst neben den übergeordneten Inhalten auch eine Zusammenfassung
der detaillierten Aufgabenbeschriebe zu den
einzelnen QGP-Gebieten. Letztere sind noch in Bearbeitung und
werden den ausgewählten Teams bei Arbeitsbeginn ausgehändigt.
Der Investor beabsichtigt mit dem Bau des Resorts, Andermatt
zu einem neuen Gebirgskurort zu machen, den es in dieser Art
noch nicht gibt. Die besondere Lage im Zentrum der Alpen, die
landschaftlichen Besonderheiten des kargen Hochtals und die
Position im Grenzgebiet zwischen den Kulturen sollen ebenso
thematisiert werden, wie die wichtigen Fragen der Gegenwart:
Sorgfältiger Umgang mit begrenzten Ressourcen wie Boden,
Wasser, Luft, aber auch Raum und Energie.
Das Andermatt der Zukunft soll verantwortungsbewusste Menschen
anziehen, die in diesem Umfeld Erholung und Entspannung
suchen und dabei eine moderne, alpine, auf den Ort bezogene
gesunde Umgebung vorfinden, die eine eigene und unverwechselbare
Ausstrahlung hat. Das kann mit der geschickten Inszenierung
von Versatzstücken aus dem architektonischen Erbe
einer dörflichen Agrargesellschaft ebenso wenig erreicht werden
wie mit zeitgenössischer Stararchitektur. Selbstinszenierungen
ambitiöser Architekten bilden in diesem Umfeld keinen valablen
Beitrag zu einer nachhaltigen Lösung, aber das Heidiland gibt es
auch schon in Japan. Dennoch will sich das Vorhaben der neuen
Architektur nicht verschliessen und hat diesbezüglich auch Erwartungen,
namentlich an das Sport- und Freizeitzentrum, aber
auch an das Golf-Clubhaus oder an das neue Hotel Bellevue.
Wichtigster Anknüpfungspunkt bildet für den Investor das Dorf
Andermatt selber. In diesem Dorf, an dem die Entwicklung der
letzten Jahrzehnte im Guten wie im Schlechten vorbeigegangen
ist, findet sich kaum ein Gebäude, das durch besondere architektonische
Qualitäten hervorsticht, aber der Ort hat als Ganzes
eine besondere Ausstrahlung, die ihm Identität und durchaus
auch einen, zur Zeit vielleicht etwas abgeschminkten Charme
verleiht. Solcherlei Identität gründet nicht auf irgendwelchem Dekor
und auch nicht auf visuellen Merkmalen, sondern auf
ortsspezifischen Raumstrukturen, auf Bautypologien, auf eigenen
generativen Prinzipien der Raumbildung und dem besonderen
Umgang mit der Natur. In dieser Beziehung ist Andermatt trotz
vieler Mängel auch heute noch ein starker Ort.
Der Investor erwartet eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik
und Lösungsansätze, die eigene Beiträge bilden. Andermatt
soll keine Aneinanderreihung von ambitiösen Einzelbauten
werden, sondern als Ortskörper einen eigenen Klang hervorbrin-
gen, der unverwechselbar ist. Akzente sind durchaus erwünscht,
aber mit Qualität und mit Mass und am richtigen Ort. Aus diesem
Grunde misst der Investor in Übereinstimmung mit dem Gesetzgeber
den Quartiergestaltungsplänen sehr hohe Bedeutung bei.
Sie bilden das räumliche Grundgerüst des Ortes und regeln das
Zusammenspiel der Bauten und der Räume mit der Natur.
Die OHD will Andermatt als Ganzes entwickeln und auch als
Ganzes vermarkten. Obwohl mindestens für die Hotels bekannte
Namen als Betreibergesellschaften resp. Partner auftauchen
werden, strebt der Investor die ausschliessliche Promotion der
Destination Andermatt als Ganzes an und nicht die einzelner
Hotels oder anderer Investitionen. Davon profitiert der ganze Ort.
Der Investor erwartet deshalb, dass sein Vorhaben auch im bestehenden
Dorf Aktivitäten auslöst und Synergien hervorbringt.
Es soll im Zuge des Quartierplanverfahrens deshalb durchaus
erlaubt sein, im Sinne von Anregungen auch Vorschläge für
weitere, über den Bearbeitungsperimeter hinausreichende Gebiete
zu machen. Dabei müssen die Eigentumsrechte der Besitzer
natürlich gewahrt bleiben. Solcherlei Vorschläge sind durch
den QGP-Projektleiter zu koordinieren.
Quantitäten, Hauptnutzungen
Der Investor will ungefähr 800 Hotelzimmer errichten, die in 4 bis
5 Hotels unterschiedlicher Ausrichtung und unterschiedlicher
Grösse unterzubringen sind. Das ergibt ein Angebot von maximal
1500 Betten. Daneben werden etwa gleichviele Betten in privaten
Wohnungen, Appartements und Villen, resp. Chalets entstehen.
Das Resort wird im Endausbau ungefähr 3000 Betten umfassen.
Der grössere Teil der privaten Betten soll als sogenannte „warme
Betten“ bewirtschaftet werden, d.h. die Käufer verpflichten sich,
in ihrer Abwesenheit zur Vermietung ihrer Wohnungen durch die
zentral betriebene Administration des Resorts.
Neben der Beherbergung spielt der Golfplatz eine zentrale Rolle.
Der Investor will einen 18-Loch Golfplatz erstellen, auf dem internationale
Turniere gespielt werden können. Der Golfplatz soll der
schönste in den Alpen werden und eine unverwechselbare Identität
erhalten, die mit den Besonderheiten der Landschaft, der
Natur, der Höhenlage und den klimatischen Verhältnissen, aber
auch mit der Berglandwirtschaft in Einklang steht. Zum Golfplatz
gehören ein exzellentes Clubhaus, eine Driving-Range und die
entsprechenden Wirtschaftsgebäude. Der Golfplatz bildet zugleich
das Naherholungsgebiet für Spaziergänger. Er ist für jedermann
zugänglich. Er ist so zu konzipieren, dass dieser Raum
auch künftig weitgehend als Hochwasserrückhalteraum funktioniert.
Als weiteren Schwerpunkt will der Investor ein Sport- und Freizeitzentrum
bauen. Er umfasst als Hauptattraktionen eine Eissporthalle
und ein Hallenbad. Letzteres soll einen besonderen
Akzent im Gebirgskurort setzen und die alpine Wasserwelt thematisieren.
Vergnügliches Baden mit allen denkbaren Wasseratt
raktionen soll ebenso ermöglicht werden, wie Schwimmsport. Im
Sport- und Freizeitzentrum sind aber auch noch weitere Nutzungen
vorzusehen. Dazu gehören alle möglichen Indoor-Sportarten
wie Squash, Kletterwand, Fitnessräume etc. aber auch Vergnügungsmöglichkeiten
wie Billard, Darts, Bowling usw. Neben diesem
(z. Zt. noch offenen) Programm soll das Zentrum Platz bieten
für Verkaufslokale, Boutiquen und Studios, die durch Dritte
betrieben werden. Das Sport- und Freizeitzentrum steht allen
Besuchern, also auch externen Gästen offen. Weitere Nutzungen
und Angebote sind denkbar wie etwa Sportausbildung, Konzerte,
Gesundheits – und Rehabilitationsangebote etc.
Im Kern der Anlage befindet sich der Bahnhof der Matterhorn-
Gotthard-Bahn (MGB). Neben St. Moritz und Zermatt ist Andermatt
schon heute der drittwichtigste Bahnhof dieser alpenquerenden
Tourismusbahn. Im Zusammmenhang mit der kurzen
Verbindung zu den beiden Flughäfen Mailand und Zürich wird er
an Bedeutung gewinnen. Der Bahnhof soll deshalb zusammen
mit dem Bahnhofplatz und dem nun zusätzlich in die Bahnhofzone
integrierten Gelände völlig neu konzipiert werden. Hier sollen
weitere Beherbergungsangebote, Dienstleistungen und Verkaufslokale
entstehen. Zusammen mit den neu zu schaffenden
Nahverkehrs-Transportanlagen wird der Bahnhof zum Brennpunkt
und zur Drehscheibe zwischen dem Neubaugebiet und
dem bestehenden Dorf.
Der Kanton Uri hat eine übergeordnete Arbeitsgruppe Verkehr
gebildet, in der auch die OHD vertreten ist. Diese Gruppe koordiniert
alle Aspekte des Verkehrs auf lokalem und regionalem Niveau
und bezieht auch den öffentlichen Verkehr in die Betrachtungen
ein. Der Investor möchte sein Resort als weitgehend autofreien
Kurort bauen. Der motorisierte Individualverkehr soll
möglichst nahe bei der Zufahrt zum Urserental angefangen und
in eine grosse unterirdische Parkierungsanlage geleitet werden.
Inwieweit diese Anlage auch noch zusätzliche Bedürfnisse abdeckt
(Tagestourismus, Ersatz bestehender Parkplätze, etc.) wird
erst durch die Verkehrsplanung aufgezeigt. Der Masterplan gibt
vor, dass diese Parkierungsanlage als Sockel unter dem Resort
durchläuft und bei Hochwasser auch als Retensionsraum dienen
kann. Näheres dazu siehe Masterplan.
Die einzelnen Gebiete (QGP 1 - 6)
QGP 1 Bellevueareal und Turmmatte
Auf dem Bellevueareal stand einst das Hotel Bellevue-Palace, in
welchem u.a. der deutsche Kaiser abstieg. Das Hotel ist zerstört
und der hintere Teil des Parks ist heute durch spekulative Bauten
minderer Qualität verstellt. Es bleibt aber genügend Platz für eine
Neuauflage eines herausragenden Erstklass - Hotels in den Alpen.
Der Einbezug der sehr reizvollen Nachbarparzelle „Turmmatte“
erlaubt eine massstabsverträgliche Bebauung. Die Hälfte
der Zimmer (ca. 80) soll im Hauptgebäude untergebracht werden,
die andere Hälfte in Form von Appartements (Suiten) im
Nebengebäude Turmmatte.
Nebst der Beherbergung soll das Hotel über alle Angebote verfügen,
die in dieser Klasse erforderlich sind. Das reicht von der
Halle, über Restaurants, Bar, Konferenzräume, hauseigene Spaund
Fitnessanlagen bis hin zum exzellent gestalteten Park.
Der QGP umfasst das ganze Bellevueareal samt Turmmatte und
zeigt die räumlichen und architektonischen Verflechtungen mit
dem alten Dorf auf. Mit dem angrenzenden QGP 2 Bahnhofareal
besteht Koordinationsbedarf. Ebenso sind Gedanken zur Verbindung
der beiden Grundstücke Bellevue und Turmmatte angezeigt
und zur künftigen Erschliessung der Liegenschaft des Altersheims.
Der Investor erwartet von den Bewerbern das notwendige Know-
How für die Planung einer Anlage, die sich vertieft mit der Geschichte
des alpinen Luxushoteltypus und dem besonderen Ort
im Siedlungsgefüge auseinandersetzt. Die Geschichte der
Schweizer Gebirgshotellerie soll ebenso spürbar, aber auch fortgeschrieben
werden, wie die Geschichte des Ortes. Das neue
Hotel Bellevue soll zum Flaggschiff des Resorts werden. Als Betreiberin
kommt nur eine erstklassige Gesellschaft von Weltruf in
Frage. Die programmatischen Besonderheiten, die aus diesem
Anspruch entstehen, sind zu beachten. Der Investor erwartet
vom Projektverfasser, dass er sich in den spezifischen Fragen.
die sich für derlei Nutzungstypen stellen, auskennt.
QGP 2 Bahnhofareal
Zu diem Gebiet gehört der heutige Bahnhof samt Gleisfeld und
Aufnahmegebäude, ferner der Bahnhofplatz und die gesamte
Bahnhofzone nördlich des Gleisfelds.
Art. 97a der Bau- und Zonenordnung führt die möglichen Nutzungen
auf, die hier untergebracht werden können. Im Weiteren
wird erwartet, dass der Bahnhof seine Funktion als Drehscheibe
zwischen Resort und Dorf, aber auch zwischen den verschiedenen
Verkehsträgern (Postauto, Reisebusse, lokaler Shuttlebus,
Sportbahnen, historische Gotthardpost, etc.) sicherstellt. Von besonderer
Bedeutung ist eine attraktive, Verbindung für Fussgänger
zum Sport- und Freizeitzentrum und zu den Sportbahnen
Nätschen-Gütsch. In diesem Zusammenhang ist auch eine mechanische
Transportanlage, evtl. mit Direktverbindung zu den
Sportbahnen und zum Bahnhofareal zu studieren.
Neben Appartements sind Wohnungen für Personal, und evtl. eine
Jugendherberge vorstellbar. Als weitere Nutzungen wurden
genannt: Verkaufsstelle und Administration des Resorts, Billettverkaufsstelle,
Reisebüro, Bank, Post, Privatschule, Kino, medizinisches
Zentrum, Sitzungsräume, Veranstaltungssaal für Tagungen,
Konzerte, Verkaufslokale und Verpflegungsstätten. etc.
alles in allem also eine sehr gemischte Zentrumszone.
Vom QGP wird erwartet, dass eine Klärung der räumlichen Situation
im ganzen Bahnhofsgebiet erfolgt. Insbesondere sind auch
die Bereiche hinter dem Gleisfeld und ggf. über dem Gleisfeld
einzubeziehen. Eine vollständige Gleisüberbauung steht indessen
nicht im Vordergrund. Der Glacier-Express bildet das touristische
Hauptangebot der MGB. Dieser Luxus-Reisezug verkehrt
täglich mehrmals zwischen Zermatt und St. Moritz und legt in
Andermatt einen wichtigen Halt ein (ggf. Mittagessen, Zusteigen/
Aussteigen Richtung Milano und Zürich). Die Einfahrt in den
Bahnhof Andermatt soll den Ort samt Resort erlebbar machen.
Im Weiteren soll, dieser QGP in hohem Masse aufzeigen, welche
Zusatznutzungen zur Anreicherung des Resorts möglich sind,
ohne dass der Investor gleich aller selber realisieren muss.
QGP 2 muss mit QGP 1 und QGP 3 koordiniert werden. Im weiteren
ist eine enge Zusammenarbeit mit der MGB vonnöten.
Die Zufahrtsstrasse zum Dorf verläuft längs dem neuen Sportund
Freizeitzentrum und wird begleitet von einem Geleise der
MGB und einem Entwässerungsgraben. Auf der anderen Seite
liegt das Kasernenareal. Dieser Raum bildet den Ortszugang. Er
ist unabdingbar mit den Verkehrsträgern Bahn und Strasse verknüpft
und für den ersten Eindruck, den der Gast von Andermatt
gewinnt, sehr wichtig. Er wird aber auch eine entscheidende
Rolle als räumliches Verbindungsglied zwischen Dorf und Resort
spielen.
Aus diesem Grund soll der QGP 2 Bahnhof und Bahnhofplatz
den Raum der Strasse, der Bahn und des Entwässerungsgrabens
einschliessen. Von diesem Fortsatz des QGP 2 werden
wesentliche Impulse für die Aufwertung dieses Raumes erwartet.
Er bildet eine zweite externe Verbindung zwischen Dorf und Resort
und bindet auch das Kasernenareal und das Quartier Altkirch
ein. Die Beziehung dieses Raums zum Gebäudesockel des
Sport- und Freizeitzentrums und die Behandlung der Fläche zwischen
Strasse und Gebäude ist von grosser Bedeutung. In diesem
Bereich ist eine besonders enge Zusammenarbeit mit dem
QGP 3 aber auch mit der Militärverwaltung erforderlich.
QGP 3 Sport- und Freizeitzentrum
Die Nutzungen zu diesem QGP sind bereits oben beschrieben.
Als Schwerpunkte sind das Bad und die Eissporthalle zu nennen.
Zugleich sind in diesem Komplex weitere Freizeitnutzungen, aber
auch ein Supermarkt, Physiotherapien, Beautyshops etc. anzusiedeln.
Das Bad ist als einer der thematischen Schwerpunkte
des Resorts zu verstehen. Es bildet einen Anziehungspunkt, der
auch Gäste ausserhalb des Resorts anzusprechen vermag. Seine
inhaltliche Ausrichtung geht auf ortsspezifischen Themen ein
(alpine Landschaft, Steine, Wasserwelt, alpine Flora, Geothermie,
etc.) Neben Badespass ist auch Schwimmsport möglich. In
dieser Hinsicht hat der Investor Verpflichtungen gegenüber der
Gemeinde Andermatt und der Armee.
Das Sport- und Freizeitzentrum wird das erste Gebäude des Resorts
sein, das der Ankommende Gast, der Andermatt von der
Schöllenen aus erreicht, wahrnimmt. Es bildet gewissermassen
das Empfangsbauwerk des Resorts. Aus diesem Grunde werden
an seine architektonische Qualität besonders hohe Erwartungen
gesetzt. Der Investor will deshalb in der ersten Phase der QGPPlanung
mehrere Architekten (zirka 3) parallel arbeiten lassen
um sich dann erst anhand erkennbarer Projektkonturen, gestützt
auf die Empfehlungen der Begleitgruppe, für eines der vorliegenden
Konzepte entscheiden, das dann weiterverfolgt wird.
QGP 3 soll sorgfältig mit QGP 2, QGP 4 und dem Verkehrs- und
Parkierungskonzept koordiniert werden.
QGP 4 Resort
Das hauptsächliche Entwicklungsgebiet des Resorts liegt westlich
der Nationalstrasse und wird durch den QGP 4 abgedeckt.
Es umfasst die Tourismus-Bauzonen TB und TC, die sich eigentlich
nur durch die Gebäudehöhen unterscheiden. In diesen Zonen
sollen weitere Hotels, Appartements, Restaurants, Läden,
etc. entstehen.
Die abgetiefte Lage des Geländes hinter dem Strassendamm
führte zum Konzeptansatz mit dem eingangs erwähnten Podium.
Es ist zweigeschossig und nimmt im unteren Geschoss die Parkierung
auf. Das obere Geschoss dient der Erschliessung, der
Ver- und Entsorgung, sowie weiteren Infrastrukturräumen. Diese
Massnahme lässt zu, dass nur geringe Erdbewegungen gemacht
werden müssen. Zudem wird der öffentliche Raum zwischen den
Bauten auf ein Niveau angehoben, das Sichtbeziehungen zum
bestehenden Dorf erlaubt. Dieser Konzeptansatz ist Rohmaterial.
Im QGP ist die Tauglichkeit dieser Idee nun nachzuweisen, auf
ein vernünftiges Mass zu reduzieren und zu konkretisieren.
Das Gebiet soll als sanft zum Fluss abfallendes Gelände wahrgenommen
werden, das sich hinsichtlich Gebäudegrösse und -
Dichte allmählich auflöst. Die öffentlichen Plätze, Strassen- und
Gassenräume zwischen den Gebäuden sind von grosser Bedeutung,
ebenso die Durchblicke und die Ausblicke in die Landschaft.
Das Gebiet gilt als kalt und windig. Vom QGP werden
deshalb auch Vorschläge erwartet, die unter Bezugnahme auf lokale
Bautraditionen mit diesem Phänomen umzugehen wissen.
Der Investor legt grossen Wert auf das Raumerlebnis in den öffentlichen
Räumen des Resorts. Von der Bebauung wird erwartet,
dass sie für die Bewohner Brücken in der Architekturwahrnehmung
schlagen kann, die auf lokale Bautraditionen, Materialien,
Raumstrukturen, etc. verweisen, aber zugleich zeitgenössisch
sind und die Klippen einer blossen Nachäffung visueller
Versatzstücke überwinden. Das Gebeit umfasst sehr viel
Baumasse. Der Investor beabsichtigt deshalb, QGP 4 in 4 Teil-
QGPs zu unterteilen und die Bearbeitung auf 4 Teams aufzuteilen.
Die 4 Teams müssen besonders eng zusammenarbeiten.
Der Investor setzt von den Teams voraus, dass sie besondere
Fähigkeiten in der Zusammenarbeit mitbringen. Massgebend für
die Aufteilung in die 4 Teil-QGPs ist die räumliche Grobkonzeption,
die aus dem Masterplan hervorgeht.
QGP 4 muss auch den Nachweis der attraktiven Verbindungen
zum Sport- und Freizeitzentrum einschliessen und auch gut mit
QGP 5 koordiniert sein.
QGP 5 Villenzone und Chalets
Die Villenzone umfasst die Zone TA. Sie liegt beidseits des Flusses
und umschliesst den Flussraum, der infolge der neuen Gewässerraumzone,
die für den Hochwasserschutz geschaffen
wurde, hier eine Aufweitung auf zirka 80 Meter erfährt.
Die Villen und Chalets bilden den Abschluss des Siedlungsgebiets,
das sich hier in der Landschaft auflöst. Nachdem die Villen
und Chalets den Flussraum einschliessen, macht es Sinn, diesen
besonderen Raum in einem eigenen QGP zu behandeln. Der
Einbezug der Landschaft und der spezifischen lokalen Merkmale
ist sehr wichtig. In umittelbarer Nähe befindet sich ein Naturschutzgebiet.
Auf der Seite von QGP 4 wird eine überzeugende
Überleitung des Dorfraumes zum begrünten Flussraum und zur
gegenüberliegenden Villenzone erwartet. Einzubeziehen ist auch
die Fussgängerbrücke und die Absicht des Investors, diese Zone
mit dem Golfplatz zu verbinden.
QGP 5 muss in enger Zusammenarbeit mit QGP 4, dem Hochwasserschutzprojekts
des Kantons und dem Golfplatz (QGP 6)
erarbeitet werden.
QGP 6 Golfplatz
Die angestrebten besonderen Qualitäten des Golfplatzes sind
bereits weiter oben beschrieben. Für den Golfplatz gilt zu beachten,
dass er eine hügelige und eine flache Zone umschliesst.
In der Flachzone (Green Nr. 10 bis 18) wird erwartet, dass sich
die Gestaltung intensiv mit den Besonderheiten einer Alluviallandschaft,
die sie vormals war, auseinandersetzt und diese wieder
spürbar und sichtbar werden lässt. In diesem Zusammenhang
sind Kompetenzen in der Landschaftsgestaltung und
Kenntnisse alpiner Randbedingungen ebenso gefragt, wie die
golftechnischen.
Die Erschliessung des Golfplatzes bildet zur Zeit ebenfalls Gegenstand
einer Abklärung mit der kantonalen Arbeitsgruppe Verkehr.
Die im Masterplan aufgezeigte Erschliessung ist aus Sicherheitsgründen
nicht möglich.
Im oberen Bereich des Golfplatzes sind verschiedene Landwirtschaftsbetriebe
betroffen. Einzelne Landwirte haben ihre Betriebe
zugunsten des Vorhabens aufgegeben, andere haben sich mit
dem Investor auf besondere Abmachungen geeinigt. Die Bearbeitung
des QGPs Golfplatz verlangt deshalb eine intensive Aus-
einandersetzung mit den Anliegen der betrroffenen Landwirte
(Grenzbereinigungen, Wegrechte, etc.).
Die Vorabklärungen für die Machbarkeit des Golfplatzes wurden
vom Büro Kessler + Greder in Basel gemacht. Der Investor
wünscht, dass die Weiterbearbeitung in Zusammenarbeit mit diesem
Büro erfolgt.
Die Bearbeitung des QGP 6 muss des Weiteren in enger Zusammenarbeit
mit den Behörden und der Begleitgruppe erfolgen.
Kanton Uri Tourismusprojekt Andermatt
grüssle topolino
Liberty and dependence for ever
> meine Beiträge sind satirisch und entbehren jeglicher Wahrheit...
> meine Beiträge sind satirisch und entbehren jeglicher Wahrheit...