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Freier Zutritt zum Rütli - Oder doch nicht? - Willkür von der SGG!
#1
Question 
Politischen Parteien ist der Zutritt zum Rütli verboten. So will es die SGG!

Das Rütli gehört der Schweizer Eidgenossenschaft. Der Besuch und Zutritt zum Rütli ist Frei... Oder sollte frei sein?!
Jeder Schweizer hat das Recht jederzeit das Rütli zu besuchen. So sollte es jedenfalls sein...
Jetzt gibt es aber eine Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) die sich als "linke Wächter" vom Rütli versteht.
So will die SGG verhindern das politische Parteien aufs Rütli können!
Für mich ein gewaltiger Blödsinn.
Waren der Schwur auf dem Rütli der drei Stände Uri, Schwyz und Unterwalden nicht auch eine politische hochbrisante Versammlung? Diese hoch politischen Versammlung führte schlussendlich zur Gründung der Schweizer Eidgenossenschaft!
Und genau dies will die SGG auf der Rütliwiese verbieten. Man muss extrem links gefärbt sein um solches Ansinnen zu verstehen...

Äusserst interessant ist:
Im der Benutzerordnung vom Rütli steht bis heute KEIN Wort von Verbot von Politischen Parteien auf dem Rütli!
Das Verbot von politischen Parteien auf dem Rütli ist also rein willkürlich von der SGG gesteuert.

Das angehängte PDF von der Rütli.ch Website stammt vom 15.6.2009 (Stand am 24.11.2013).
Das Rütli Reglement PDF ist im Anhang angehängt!

Jetzt rudert die SGG ein bisschen zurück:
Die Verwalterin des Rütli, die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG), lockert das Rütli Benutzungsreglement und will auch Parteien den Zugang zur Rütliwiese ermöglichen. Aber im gleichen Statement wird betont: Bewilligungen sind weiterhin nötig und kurz vor Wahlen und Abstimmungen werde man diese Bewilligungen restriktiv behandeln. So SGG Geschäftsleiter Lucas Niederberger im Blick am 09.11.2013.
Für mich stellt sich allerdings nur die Frage: "WIESO WILL MAN VON DIESER SGG ETWAS LOCKERN WENN ES NICHT VERBOTEN UND GESCHRIEBEN WAR?"
Einfach nur peinlich diese SGG!


Die SGG amtet seit 1860 als Verwalterin der Rütli-Wiese. 1859 veranlasste die SGG eine nationale Sammlung, die den Kauf der Rütli-Wiese ermöglichte und das Landstück vor einer Überbauung mit einem Hotel-Projekt bewahrte. Ein Jahr darauf schenkte sie das Rütli der Schweizerischen Eidgenossenschaft als «unveräusserliches Nationaleigentum».


Rütli
[Bild: thumb_redorbiter_20_04_2008-img_9002.jpg] [Bild: thumb_ruetli-haus_11-03-2011_img_0415.jpg]
Das Rütli: Rütliwiese und Rütlihaus



cu Tell
http://www.Tell.ch


Angehängte Dateien
.pdf   benutzungsordnung-ruetli24nov13.pdf (Größe: 16.33 KB / Downloads: 1'448)
http://www.Tell.ch      .:/ und ewig grüsst der Gesslerhut \ :.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel
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