25.05.2008, 10:36
Entwicklungen in der sozialen Grundversorgung
An der Medienkonferenz vom Freitag, 23. Mai 2008, stellte die Sozialbehörde der Stadt Zürich ihren jährlichen Bericht vor. Während die Zahl der wirtschaftlichen Sozialhilfe-Fälle leicht gesunken ist, steigt die Entwicklung der Fallzahlen in den Bereichen Jugend- und Familienhilfe und zivilrechtliche Massnahmen weiter an. Die Zwischenbilanz nach neun Monaten Inspektorat: ein wirksames Instrument hat erfolgreich gestartet.
Die gute Nachricht vorweg: Die Zahl der kumulierten Sozialhilfe-Fälle ist im Jahr 2007 um rund 2,9% auf 13 198 gesunken. Gleichzeitig sehen sich die Sozialen Dienste aber mit einem Anstieg der Fallzahlen und der Komplexität in zwei anderen, wichtigen Bereichen konfrontiert. In der Jugend- und Familienhilfe, wo es um Konflikte im familiären Zusammenleben, die Rolle der Eltern und das Wohl der Kinder geht (2 524 Beratungsfälle), nehmen insbesondere Abklärungen zu Fragen des Kindesschutzes zu. Bei den zivilrechtlichen Massnahmen geht es beispielsweise um Erwachsene oder Kinder, die zu ihrer Unterstützung einen Beistand/Vormund benötigen. Die Zahl der von den Quartierteams der Sozialen Dienste geführten zivilrechtlichen Massnahmen betrug im Jahr 2007 rund 4 820 Fälle. In den letzten Jahren ist insbesondere die Zahl der Erwachsenenschutz-Massnahmen deutlich gestiegen (+ 24,3% gegenüber 2003). Zudem begleiten die Sozialen Dienste rund 1 000 Privatpersonen, welche ehrenamtlich zivilrechtliche Massnahmen führen.
Sozialhilfe – ein dynamisches System
Die Sozialhilfe ist ein äusserst dynamisches System. Im vergangenen Jahr kamen 3 476 neue Fälle dazu, während innerhalb von 12 Monaten 4 234 abgelöst wurden. Rund ein Drittel der neuen Fälle wird innerhalb der ersten 6 Monate wieder abgelöst. Neben einem hohen Fallbestand und vielen langjährigen Fällen müssen sich die Sozialen Dienste auch mit vielen kurzfristigen Überbrückungen beschäftigen, die verhältnismässig aufwändig sind.
Im Jahresdurchschnitt beziehen 4,3% der Bevölkerung der Stadt Zürich Sozialhilfe. 6% der Bevölkerung haben im Jahr 2007 mindestens einmal Sozialhilfe bezogen (kumulative Sozialhilfequote), was jedem 17. Zürcher entspricht. Die Struktur der Sozialhilfebezüger hat sich 2007 nur wenig verändert. Im vergangenen Jahr lebte jedes 9. Kind unter 18 Jahren von Sozialhilfe. Bei den 18 bis 25 Jährigen waren es 7,3%. Bei den über 50-Jährigen blieb die Quote stabil. Bei 63% aller Fälle handelte es sich Einzelpersonenfälle, 18% waren Alleinerziehende, und 12% waren Paare mit Kindern.
Rückforderungen von unrechtmässigen Bezügen
Im Jahr 2007 kam es in 594 Fällen zu Rückforderungen von Sozialhilfeleistungen durch die Einzelfallkommission der Sozialbehörde. Im Vergleich mit der Gesamtzahl von 13 198 kumulierten Sozialhilfe-Fällen entspricht dies einer Missbrauchsquote von 4,5%. Der Rückforderungsanteil beläuft sich auf 5,7 Millionen Franken, was 2,1% der gesamten Unterstützungsleitungen von 267,8 Millionen Franken entspricht. Die Rückerstattungen erfolgen über Leistungskürzungen oder Inkasso.
In 112 Rückforderungsfällen fiel der Entscheid auf Grund einer Zweckentfremdung des Geldes (z.B. Schulden begleichen statt Miete oder Krankenkassen-Prämien bezahlen). Bei den restlichen 482 Fällen wurden unrechtmässige Bezüge festgestellt (z.B. Einkommen oder Versicherungszahlungen zu spät oder nicht angegeben). In 40 dieser Fälle wurde zusätzlich Strafanzeige wegen Betrug erstattet.
Neun Monate Inspektorat – eine Zwischenbilanz
Der überwiegende Teil der Zweckentfremdungen und der unrechtmässigen Bezüge decken die Sozialarbeitenden direkt auf. 2007 führten fünf Ermittlungen des Inspektorats zu Rückforderungsentscheiden der Sozialbehörde (gegenüber 589 Rückforderungen ohne Inspektoratsermittlungen). Dennoch: das Inspektorat entspricht auch einem Bedürfnis der Sozialarbeitenden, denn Klientinnen und Klienten mit krimineller Energie sind nicht nur durch Aktenlage oder Gespräche zu «überführen». Aus diesem Grund ist das Inspektorat ein wesentlicher Baustein im Konzept zur Missbrauchsbekämpfung. Die Ermittlungsrichtlinien zur Untersuchung wurden mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt und durch die Sozialbehörde verabschiedet.
Häufiger als erwartet fechten durch Ermittlungsberichte des Inspektorats belastete Klientinnen und Klienten Rückforderungsentscheide mit anwaltschaftlichem Beistand an. Eine Herausforderung stellt das gerichtsverwertbare Beweisen von Einkünften bei selbständigen Tätigkeiten dar.
Derzeit befinden sich die ersten Fälle von unrechtmässigem Bezug in gerichtlicher Abklärung. Je nach Ergebnis werden die Ermittlungen angepasst. Das Inspektorat soll ab Sommer um eine auf 3,5 Stellen aufgestockt werden.
---
Mein Fazit:
- Erschreckend 6% der StadtZürcher beziehen Sozialhilfte und sind am Tropf vom Staat.
- Missbrauch der Sozialhilfe ist usus und muss dringed bekämpft werden.
- Und noch was: Die aufgedeckten Missbräuche wurden zu 79 Prozent von Ausländern oder ehemaligen Ausländern begangen... gibt mir stark zu denken...
cu Tell
http://www.Tell.ch
An der Medienkonferenz vom Freitag, 23. Mai 2008, stellte die Sozialbehörde der Stadt Zürich ihren jährlichen Bericht vor. Während die Zahl der wirtschaftlichen Sozialhilfe-Fälle leicht gesunken ist, steigt die Entwicklung der Fallzahlen in den Bereichen Jugend- und Familienhilfe und zivilrechtliche Massnahmen weiter an. Die Zwischenbilanz nach neun Monaten Inspektorat: ein wirksames Instrument hat erfolgreich gestartet.
Die gute Nachricht vorweg: Die Zahl der kumulierten Sozialhilfe-Fälle ist im Jahr 2007 um rund 2,9% auf 13 198 gesunken. Gleichzeitig sehen sich die Sozialen Dienste aber mit einem Anstieg der Fallzahlen und der Komplexität in zwei anderen, wichtigen Bereichen konfrontiert. In der Jugend- und Familienhilfe, wo es um Konflikte im familiären Zusammenleben, die Rolle der Eltern und das Wohl der Kinder geht (2 524 Beratungsfälle), nehmen insbesondere Abklärungen zu Fragen des Kindesschutzes zu. Bei den zivilrechtlichen Massnahmen geht es beispielsweise um Erwachsene oder Kinder, die zu ihrer Unterstützung einen Beistand/Vormund benötigen. Die Zahl der von den Quartierteams der Sozialen Dienste geführten zivilrechtlichen Massnahmen betrug im Jahr 2007 rund 4 820 Fälle. In den letzten Jahren ist insbesondere die Zahl der Erwachsenenschutz-Massnahmen deutlich gestiegen (+ 24,3% gegenüber 2003). Zudem begleiten die Sozialen Dienste rund 1 000 Privatpersonen, welche ehrenamtlich zivilrechtliche Massnahmen führen.
Sozialhilfe – ein dynamisches System
Die Sozialhilfe ist ein äusserst dynamisches System. Im vergangenen Jahr kamen 3 476 neue Fälle dazu, während innerhalb von 12 Monaten 4 234 abgelöst wurden. Rund ein Drittel der neuen Fälle wird innerhalb der ersten 6 Monate wieder abgelöst. Neben einem hohen Fallbestand und vielen langjährigen Fällen müssen sich die Sozialen Dienste auch mit vielen kurzfristigen Überbrückungen beschäftigen, die verhältnismässig aufwändig sind.
Im Jahresdurchschnitt beziehen 4,3% der Bevölkerung der Stadt Zürich Sozialhilfe. 6% der Bevölkerung haben im Jahr 2007 mindestens einmal Sozialhilfe bezogen (kumulative Sozialhilfequote), was jedem 17. Zürcher entspricht. Die Struktur der Sozialhilfebezüger hat sich 2007 nur wenig verändert. Im vergangenen Jahr lebte jedes 9. Kind unter 18 Jahren von Sozialhilfe. Bei den 18 bis 25 Jährigen waren es 7,3%. Bei den über 50-Jährigen blieb die Quote stabil. Bei 63% aller Fälle handelte es sich Einzelpersonenfälle, 18% waren Alleinerziehende, und 12% waren Paare mit Kindern.
Rückforderungen von unrechtmässigen Bezügen
Im Jahr 2007 kam es in 594 Fällen zu Rückforderungen von Sozialhilfeleistungen durch die Einzelfallkommission der Sozialbehörde. Im Vergleich mit der Gesamtzahl von 13 198 kumulierten Sozialhilfe-Fällen entspricht dies einer Missbrauchsquote von 4,5%. Der Rückforderungsanteil beläuft sich auf 5,7 Millionen Franken, was 2,1% der gesamten Unterstützungsleitungen von 267,8 Millionen Franken entspricht. Die Rückerstattungen erfolgen über Leistungskürzungen oder Inkasso.
In 112 Rückforderungsfällen fiel der Entscheid auf Grund einer Zweckentfremdung des Geldes (z.B. Schulden begleichen statt Miete oder Krankenkassen-Prämien bezahlen). Bei den restlichen 482 Fällen wurden unrechtmässige Bezüge festgestellt (z.B. Einkommen oder Versicherungszahlungen zu spät oder nicht angegeben). In 40 dieser Fälle wurde zusätzlich Strafanzeige wegen Betrug erstattet.
Neun Monate Inspektorat – eine Zwischenbilanz
Der überwiegende Teil der Zweckentfremdungen und der unrechtmässigen Bezüge decken die Sozialarbeitenden direkt auf. 2007 führten fünf Ermittlungen des Inspektorats zu Rückforderungsentscheiden der Sozialbehörde (gegenüber 589 Rückforderungen ohne Inspektoratsermittlungen). Dennoch: das Inspektorat entspricht auch einem Bedürfnis der Sozialarbeitenden, denn Klientinnen und Klienten mit krimineller Energie sind nicht nur durch Aktenlage oder Gespräche zu «überführen». Aus diesem Grund ist das Inspektorat ein wesentlicher Baustein im Konzept zur Missbrauchsbekämpfung. Die Ermittlungsrichtlinien zur Untersuchung wurden mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt und durch die Sozialbehörde verabschiedet.
Häufiger als erwartet fechten durch Ermittlungsberichte des Inspektorats belastete Klientinnen und Klienten Rückforderungsentscheide mit anwaltschaftlichem Beistand an. Eine Herausforderung stellt das gerichtsverwertbare Beweisen von Einkünften bei selbständigen Tätigkeiten dar.
Derzeit befinden sich die ersten Fälle von unrechtmässigem Bezug in gerichtlicher Abklärung. Je nach Ergebnis werden die Ermittlungen angepasst. Das Inspektorat soll ab Sommer um eine auf 3,5 Stellen aufgestockt werden.
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Mein Fazit:
- Erschreckend 6% der StadtZürcher beziehen Sozialhilfte und sind am Tropf vom Staat.
- Missbrauch der Sozialhilfe ist usus und muss dringed bekämpft werden.
- Und noch was: Die aufgedeckten Missbräuche wurden zu 79 Prozent von Ausländern oder ehemaligen Ausländern begangen... gibt mir stark zu denken...
cu Tell
http://www.Tell.ch