25.01.2015, 21:21
Schweizer Volkszählung
Habt Ihr auch schon mal den Fragebogen zur Schweizer Volkszählung erhalten?
Wenn JA, stellt sich automatisch die Frage, was ist damit zu tun?
Droht mir Busse oder gar Gefängnis, wenn ich die Volkszählung nicht ausfülle und nicht retour sende?
Frage:
Muss die Schweizer Volkszählung obligatorisch ausgefüllt werden?
Antwort:
Der Fragebogen zur Schweizer Volkszählung muss zwingend und obligatorisch ausgefüllt und zurück gesandt werden.
Denn das Mitmachen bei der Volkszählung ist ein obligatorische Bürgerpflicht in der Schweiz.
Bei Widerhandlung wird einer Busse bis zu 1000.- Franken verhängt. Soweit das Gesetz...
Aber:
Normalerweise aber wird nichts passieren. Das Bundesamt für Statistik verzichtet bisher auf das Ausstellen und Eintreiben von Bussen.
Das soll aber nicht heissen, dass dies immer so bleibt.
Praxis:
Bei nicht ausfüllen der Volkszählung, erhält man in der Praxis nach ca. einem Monat ein erstes Erinnerungsschreiben.
Wer auf diese ersten Brief nicht reagiert erhält etwa 1 1/2 Monate später ein zweites Erinnerungs- Schreiben zur Volkszählung vom Bundesamt für Statistik.
Wer auch auf diesen zweiten Brief nicht antwortet hat dann Ruhe vor der Volkszählung.
Info:
Rund 3 Prozent der Schweizer Bevölkerung erhält jedes Jahr den Volkszählung Fragebogen.
Die "Auserwählten" werden nach dem Zufallsprinzip bestimmt.
Die Rücklaufquote der Schweizer Volkszählung beträgt rund 90 Prozent.
Typisch dämlich und bescheuert heisst die Volkszählung im offiziellen Beamtendeutsch "Strukturerhebung der Eidgenössischen Volkszählung".
Meine Meinung: Die Volkszählung ist ein totaler Blödsinn der Abgeschafft gehört.
Hier werden viele Millionen von Franken sinnlos verlocht! Einfach nur dämlich!
Bürokratie Blödsinn in Vollendung!
So und jetzt ab damit in den Abfall-Eimer...
Tell
http://www.Tell.ch
Habt Ihr auch schon mal den Fragebogen zur Schweizer Volkszählung erhalten?
Wenn JA, stellt sich automatisch die Frage, was ist damit zu tun?
Droht mir Busse oder gar Gefängnis, wenn ich die Volkszählung nicht ausfülle und nicht retour sende?
Frage:
Muss die Schweizer Volkszählung obligatorisch ausgefüllt werden?
Antwort:
Der Fragebogen zur Schweizer Volkszählung muss zwingend und obligatorisch ausgefüllt und zurück gesandt werden.
Denn das Mitmachen bei der Volkszählung ist ein obligatorische Bürgerpflicht in der Schweiz.
Bei Widerhandlung wird einer Busse bis zu 1000.- Franken verhängt. Soweit das Gesetz...
Aber:
Normalerweise aber wird nichts passieren. Das Bundesamt für Statistik verzichtet bisher auf das Ausstellen und Eintreiben von Bussen.
Das soll aber nicht heissen, dass dies immer so bleibt.
Praxis:
Bei nicht ausfüllen der Volkszählung, erhält man in der Praxis nach ca. einem Monat ein erstes Erinnerungsschreiben.
Wer auf diese ersten Brief nicht reagiert erhält etwa 1 1/2 Monate später ein zweites Erinnerungs- Schreiben zur Volkszählung vom Bundesamt für Statistik.
Wer auch auf diesen zweiten Brief nicht antwortet hat dann Ruhe vor der Volkszählung.
Info:
Rund 3 Prozent der Schweizer Bevölkerung erhält jedes Jahr den Volkszählung Fragebogen.
Die "Auserwählten" werden nach dem Zufallsprinzip bestimmt.
Die Rücklaufquote der Schweizer Volkszählung beträgt rund 90 Prozent.
Typisch dämlich und bescheuert heisst die Volkszählung im offiziellen Beamtendeutsch "Strukturerhebung der Eidgenössischen Volkszählung".
Meine Meinung: Die Volkszählung ist ein totaler Blödsinn der Abgeschafft gehört.
Hier werden viele Millionen von Franken sinnlos verlocht! Einfach nur dämlich!
Bürokratie Blödsinn in Vollendung!
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Tell
http://www.Tell.ch
http://www.Tell.ch .:/ und ewig grüsst der Gesslerhut \ :.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel