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Das Internet wird schneller
#1
arrowyellow 
Das Internet wird schneller.
Vor allem Randgebiete profitieren. Minimal muss Swisscom jetzt 1000 Kbit/s anstatt 600 Kbit/s als Grundversorgung zur Verfügung stellen. Jeder Schweizer Internet Breitband-Nutzer kann diese Leistung bei Swisscom in Zukunft zwingend verlangen!
Dass der Preis für diesen Anschluss von 69 auf 55 SFr. gesenkt wird, ist sicher kein Ruhmesblatt. Damit ist der Anschluss immer noch Sehr Teuer. Der Preis wurde meiner Ansicht einfach von "Mega Teuer" auf "Sehr Teuer" gesenkt...
bakom.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00471/index.html?lang=de&msg-id=42603 schrieb:Der Bundesrat passt die Leistungen der Grundversorgung in der Schweiz an
- Der Bundesrat hat die im Rahmen der Grundversorgung gewährleistete Übertragungsrate für das Herunterladen von Daten aus dem Internet erhöht und gleichzeitig die Preisobergrenze für diese Leistung herabgesetzt. Ausserdem hat er den Schutz jugendlicher Nutzerinnen und Nutzer vor telefonischen Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten verbessert. Diese Änderungen der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) treten am 1. März 2012 in Kraft.

Der Bundesrat hat beschlossen, die minimale Übertragungsrate vom Netz zum Nutzer ab 1. März 2012 von 600 auf 1000 Kbit/s zu erhöhen. Gleichzeitig hat er die Preisobergrenze für einen Anschluss mit einer solchen Datenrate von 69 auf 55 Franken pro Monat (exkl. MWST) gesenkt. Als Grundversorgungskonzessionärin muss die Swisscom seit dem 1. Januar 2008 einen Internetanschluss anbieten, der eine Übertragungsrate von 600 Kbit/s vom Netz zum Nutzer ("Downstream" oder "Download") und von 100 Kbit/s vom Nutzer zum Netz ("Upstream" oder "Upload") gewährleistet.

In Bezug auf die Übertragungsgeschwindigkeit schliesst die Schweiz damit zu Finnland auf, dem einzigen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der einen vergleichbaren Breitbandanschluss in die Grundversorgung aufgenommen hat.
Bern, 09.12.2011

cu Tell
http://www.Tell.ch
http://www.Tell.ch      .:/ und ewig grüsst der Gesslerhut \ :.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel
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#2
Eine grossmundige Angekündigung - aber keine Wirkung
Die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV):
Die Verordnung vom 9. März 20071 über Fernmeldedienste wird wie folgt geändert: Art. 16 Abs. 2 Bst. c schrieb:2 Die Grundversorgungskonzessionärin ist verpflichtet, im Innern der Wohn- und
Geschäftsräume der Kundin oder des Kunden einen der folgenden Anschlüsse nach
deren oder dessen Wahl bereitzustellen:
c. einen festen Netzabschlusspunkt, zu dem ein Sprachkanal, eine Telefon-
nummer, ein Eintrag im Verzeichnis des öffentlichen Telefondienstes und
ein Breitband-Internetzugang mit einer garantierten Übertragungsrate von
1000/100 kbit/s gehören; wenn der Anschluss aus technischen oder öko-
nomischen Gründen die Bereitstellung eines solchen Breitband-Internet-
zugangs nicht erlaubt und kein Alternativangebot zu vergleichbaren Bedin-
gungen auf dem Markt verfügbar ist, kann der Leistungsumfang in
Ausnahmefällen reduziert werden.
Was nützt solch eine "grosskotzige" Verordnung wenn mit diesem letzten Satz der verantwortlichen Swisscom quasi dennoch freie Hand gegeben wird, alles beim alten zu lassen.
Mit dem kleinen Wort "Ökonomisch" ist für die Swisscom in Randregionen sozusagen überhaupt nichts zu verdienen ... Damit kann jeder Leistungsausbau in Berg- und Randgebieten elegant und billig abgeblockt werden.
Denn alternative Breitband-Angebote sind in Randregionen bestimmt nicht vorhanden.

Einfach nur blödsinnig diese Verordnung! Typisches Beamten- und Juristendeutsch! Sinnlos und Sinnfrei! Viele Worte mit reiner Luft. Sackschwach!

cu Tell
http://www.Tell.ch
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#3
Exclamation 
Der Bundesrat verdoppelt die mindeste Geschwindigkeit vom Internet Anschluss in der Schweiz ab Anfang Jahr 2015.
Die alte vorgeschriebene mindeste Geschwindigkeit war bei 1000/100 kilobit/s.
Neu muss in der Breitband Internet Grundversorgung die Swisscom eine Mindestgeschwindigkeit von 2000 kbits/Sek. für den Download und 250 kbit/s für den Uplaod von Daten anbieten. Für diese Grundversorgung darf die Swisscom als Grundversorger max. wie gehabt 55 Franken verlangen.

Diese neuen 2000/200 kilobite entsprechen einem Download/Upload von 250/25 Kilobyte pro Sekunde.
Diese Geschwindigkeit ist trotz Verdoppelung immer noch SEHR LANGSAM. Leider quasi das Internet Tröpfchenweise... Exclamation


Tönt eigentlich gut für die Randregionen in der Schweiz.
ABER, ich bin mir sicher - Swisscom wird wieder den gleichen Weg finden um aus ökonomisch Gründen diese Vorschrift elegant zu umgehen wie gehabt. Devil


Tell
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