Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einbürgerungsinitiative: Masseneinbürgerungen Stoppen - Demokratie statt Verwaltung
#1
thumbsup 
Masseneinbürgerungen Stoppen - Ja zur Einbürgerungsinitiative

Am 1. Juni 2008 entscheidet das Schweizer Volk über die Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen". Diese Vorlage will bewährte, schweizerische Traditionen weiterführen und die Rechtssicherheit in unserem Einbürgerungssystem wiederherstellen. Der Entscheid, wer Schweizer wird und wer nicht, muss weiterhin vom Volk getroffen werden. Einbürgerungen sind ein demokratischer Entscheid und kein Verwaltungsakt!

Im Sommer 2003 fällte das Bundesgericht ein Urteil von grosser Tragweite betreffend Einbürgerungen. Dieses entzog die Erteilung des Bürgerrechts dem direktdemokratischen Prozess praktisch vollständig. Urnenentscheide gelten nicht mehr, und Gemeindeinstanzen haben ihre Einbürgerungsentscheide zu begründen, damit sie von abgewiesenen Kandidaten vor Gericht angefochten werden können. Die Richter und Beamten hebeln mit diesem Verfahren die direkte Demokratie aus und überschreiten ihre Kompetenzen.

Das Bundesgericht hat die Rechte der Stimmbürger massiv eingeschränkt und einen Weg gefunden um die Einbürgerungen zu erleichtern. Dies obwohl das Volk die erleichterte Einbürgerung bereits drei Mal an der Urne abgelehnt hat. Diese Masseneinbürgerungen führen dazu, dass auch schlecht integrierte oder gar kriminelle Ausländer eingebürgert werden. Diese belasten einerseits unsere Sozialwerke und können, sobald sie das Schweizer Bürgerrecht erhalten haben, auch im Falle von schweren Straftaten nicht mehr des Landes verwiesen werden.

Die SVP will den bewährten Zustand, wie er in der Schweiz seit jeher gegolten hat, wiederherstellen. Es ist eines der grundlegenden Volksrechte, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes frei bestimmen können, wer Schweizer wird und wer nicht. Die Gemeindebürger kennen die Einbürgerungskandidaten sowie ihre Verhältnisse und ihren Charakter besser als weltfremde Gerichte oder Verwaltungen und können deshalb am Besten über die Frage der Einbürgerung entscheiden.

Bei Annahme der Volksinitiative können die Gemeinden wieder selbst festlegen, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen soll. Dieser Entscheid wird dann endgültig sein.

Die Initiative "Für demokratische Einbürgerungen" will also:
  • 1die Masseneinbürgerungen stoppen,
  • 2die Volksrechte stärken und
  • 3den bisherigen Volksentscheiden im Einbürgerungsbereich Rechnung tragen.

Diese Anliegen sind für die Zukunft des Bürgerrechtes, die Erhaltung der Volksrechte und den zukünftigen Weg unseres Landes von zentraler Bedeutung!

Pressecommuniqué (SVP) Bern, 15. April 2008


Meine Stimme hat die SVP auf sicher. Trifft genau meine Meinung.

Demokratie statt Verwaltungsakt bei der Einbürgerung von Ausländern in der Schweiz.

cu Tell.ch
http://www.Tell.ch

.Thumbsup
http://www.Tell.ch      .:/ und ewig grüsst der Gesslerhut \ :.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel
Antworten
#2
Meiner Meinung nach alles Wischiwaschi was der Bundesrat im unten angefügten Text vorbringt.
Meine Frage: Warum muss sich der Bundesrat eigentlich gegen diese Volksinitiative stemmen. Ich glaube "Die haben da oben besseres zu Tun".
Die Einbürgerung der Ausländer als Schweizer ist imo kein Grundrecht. Das steht soviel ich weiss auch nirgends geschrieben.
Darum alle Einbürgerungen vors Volk ohne wenn und aber... Es lebe die direkte Demokratie.
Wer sich als Ausländer korrekt und anständig benimmt und unseren Sitten und Gebräuchen respektiert und achtet muss auch in der direkten Demokratie keine Angst haben das er nicht eingebürgert wird.
Alle Anderen haben es auch nicht verdient als Schweizer eingebürgert zu werden.

Zudem: imo Es darf keine Rekursmöglichkeit auf den Volksentscheid auf ablehnende Einbürgerungen geben und basta! Sind wir den nicht mehr die Herren im eigenen Haus (STAAT)?

Deshalb von mir, ein klares kräftiges JA zur Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen"  


----------

Hier mal die Gegenargumente des Bundesrates:

Die verfassungsmässigen Rechte garantieren - auch bei Einbürgerungen; Bundesrat begründet Nein zur Einbürgerungsinitiative

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf begründete an der Medienkonferenz vom 24.04.2008 in Bern, warum der Bundesrat die Initiative ,Für demokratische Einbürgerungen" ablehnt. Im Zentrum steht die Bewahrung der verfassungsmässigen Rechte des Einzelnen, vor allem der Schutz vor Willkür und Diskriminierung. Auch die Urner Regierungsrätin und Justizdirektorin Heidi Z'graggen (CVP) stellte sich gegen die Initiative. Sie betonte, dass bei einer Annahme der Initiative die bewährte Kompetenzordnung zwischen Gemeinden und Kantonen in Frage gestellt wäre.
Am 1. Juni 2008 stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über die Volksinitiative ,Für demokratische Einbürgerungen" ab. Die Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) verlangt, dass allein die Gemeinden darüber entscheiden sollen, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen darf. Ein erfolgter Einbürgerungsentscheid soll endgültig sein. Eine Überprüfung durch eine weitere Instanz soll ausgeschlossen werden. Die Initiative ist eine Reaktion auf zwei Urteile des Bundesgerichts vom 9. Juli 2003. Das Bundesgericht hatte damals entschieden, dass auch bei Einbürgerungsentscheiden zentrale rechtsstaatliche Grundsätze und verfassungsrechtliche Bestimmungen respektiert werden müssen. Namentlich gelten gemäss Auffassung des Bundesgerichts auch bei Einbürgerungen das Willkürverbot, das Diskriminierungsverbot, der Schutz der Privatsphäre und der Anspruch auf rechtliches Gehör.

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Über Einbürgerungen muss in einem fairen und korrekten rechtsstaatlichen Verfahren entschieden werden. Diese Haltung stützt sich direkt auf die Bundesverfassung. Demnach dürfen ablehnende Entscheide nicht diskriminierend und willkürlich sein, und sie müssen begründet werden. Ein rechtlicher Anspruch auf Einbürgerung besteht nicht.

Demokratische Rechte sind gewahrt
Sowohl Bundesrätin Widmer-Schlumpf als auch Regierungsrätin Heidi Z'graggen hielten fest, dass die heute bestehenden Regelungen demokratisch legitimiert sind. Die Stimmbevölkerung der Kantone entscheidet nach demokratischen Regeln, welches Gremium die Einbürgerungen vornimmt. Diese Regelungen haben sich bewährt.

Die geltenden Verfahren in den Kantonen verhindern, dass Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden, die in der Schweiz nur mangelhaft integriert sind oder sich nicht mit unseren rechtsstaatlich-demokratischen Grundsätzen identifizieren können. Entscheidend ist nicht die Frage, welches Organ die Einbürgerung vornimmt, sondern der Integrationsgrad der Einzubürgernden. Die Einbürgerungsinitiative leistet keinen Beitrag zur Erhöhung der Qualität der Einbürgerungsentscheide.

Regierungsrätin Heidi Z'graggen wies darauf hin, dass die Annahme der Initiative die föderalistische Kompetenzordnung zwischen Gemeinden und Kantonen in Frage stellt und zu Rechtsunsicherheiten führen könnte. Zudem besteht die Gefahr eines eigentlichen Einbürgerungstourismus, wenn in den Gemeinden unterschiedliche Einbürgerungsverfahren angewendet werden. Das kann nicht im Interesse der Gemeinden und Kantone liegen.

Es gibt keine ,Masseneinbürgerungen"
Eduard Gnesa, Direktor des Bundesamtes für Migration, stellte in seinen Ausführungen klar, dass der Anstieg der Einbürgerungen nicht auf die Entscheide des Bundesgerichts zurückzuführen ist. Die Gründe hierfür liegen vielmehr in der Zulassung des Doppelbürgerrechts durch andere Staaten, der Abschaffung des automatischen Bürgerrechtserwerbs und der Einführung des Kostendeckungsprinzips, was zu einer Senkung der Kosten für die Einbürgerung geführt hat. Zudem spielt die demografische Entwicklung eine Rolle. Gemessen an der Anzahl der in der Schweiz lebenden Ausländer bürgert die Schweiz im internationalen Vergleich zudem sehr zurückhaltend ein.

Rechtsungleichheiten statt eingespielte Verfahren
Heinz Walser, Leiter des Amtes für Bürgerrecht und Zivilstand des Kantons St. Gallen, stellte klar, dass im Falle der Annahme der Initiative jede Gemeinde eine eigene Regelung finden müsste. Die Vielfalt von Einbürgerungsverfahren würde zwangsläufig zu verschieden hohen Hürden führen. Nebst dem Widerspruch zum bewährten föderativen System der Schweiz wären unbefriedigende Rechtsungleichheiten die Folge solcher Lösungen. Langjährig bewährte und eingespielte Verfahren würden aufgehoben.

Für den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments
Die im Dezember 2007 von den Räten angenommene Gesetzesvorlage (Parlamentarische Initiative Pfisterer) stellt einen sinnvollen Gegenvorschlag zur Volksinitiative dar. Wie die Initiative berücksichtigt der indirekte Gegenvorschlag die Kompetenzen der Gemeinden und lässt ihnen viele Freiheiten. Zusätzlich wird jedoch verlangt, dass Einbürgerungen mit den rechtsstaatlichen Vorgaben vereinbar und nicht diskriminierend oder willkürlich sind. Auch der Gegenvorschlag schafft keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Es werden lediglich rechtsstaatliche Leitplanken für ein faires Verfahren gesetzt. Nach wie vor soll die Einbürgerung von Personen, welche die Voraussetzungen hierzu nicht erfüllen, abgelehnt werden können.

Zur Umsetzung des berechtigten Anliegens, dass die betroffenen Personen gut und umfassend integriert sein sollen und dass den Einbürgerungsentscheiden genaue und umfassende Abklärungen vorauszugehen haben, trägt die Initiative nichts bei. Der Bundesrat empfiehlt deshalb die Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen" zur Ablehnung, spricht sich jedoch für den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments aus.


----------





grüssle topolino
Liberty and dependence for ever
> meine Beiträge sind satirisch und entbehren jeglicher Wahrheit...
Antworten
#3
devil 
Arena mit prominenter Besetzung mit EX und NEO Bundesrat...

Am kommenden Freitag, 16. Mai 2008, findet die Abstimmungs-Arena zur Einbürgerungsinitiative statt. Die SVP tritt zu dieser Sendung mit einer, der Wichtigkeit der Vorlage entsprechenden, "Topbesetzung" an. Es kommt dabei auch zum Aufeinandertreffen des ehemaligen EJPD-Vorstehers Christoph Blocher mit seiner Amtsnachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf.

Für die wichtigste der drei Abstimmungen vom 1. Juni werden die Herren Toni Brunner und Christoph Blocher an der Zentrumsrunde der Arena teilnehmen und gegen Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf sowie Christian Wasserfallen (FDP/BE) antreten.

Heiss und politisch sehr brisant, Devil wenn man weiss das gleichzeitig das SVP Ausschlussverfahren (welche nicht zur Diskussion stehen) gegen Eveline Widmer-Schlumpf von der SVP Schweiz läuft.

cu Tell
http://www.Tell.ch
http://www.Tell.ch      .:/ und ewig grüsst der Gesslerhut \ :.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel
Antworten


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
arrowyellow Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ Tell 0 9'940 05.07.2017, 15:23
Letzter Beitrag: Tell
  Direkte Demokratie Badooda 2 18'255 17.08.2012, 19:56
Letzter Beitrag: Badooda
gaga Verfassungsgericht in der Schweiz - Die Direkte Demokratie wird abgeschafft!! Tell 0 11'781 07.12.2011, 06:40
Letzter Beitrag: Tell

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste