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Feuerwerk Verbot am 1.August in fast allen Kantonen der Schweiz. - Druckversion

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Feuerwerk Verbot am 1.August in fast allen Kantonen der Schweiz. - Tell - 25.07.2015

1. August Feuerwerk Verbot fast in der ganzen Schweiz.

Gestern Freitag hat auch der Kanton Wallis ab sofot ein Feuer und Feuerwerks Verbot am 1.August erlassen.

Mit dem Feuerungs-Verbot sind natürlich auch alle 1.August Feuerwerke VERBOTEN!

Durch die trockene heisse Witterung ist es fast in der ganzen Schweiz verboten im Freien ein Feuer zu machen.
Entsprechend der grossen Brandgefahr in der Natur haben die meisten Kantone ein Feuerverbot erlassen.
Darin eingeschlossen ist es auch verboten am 1.August Feuerwerke in den Himmel zu feuern.

Generelle Feuerverbote haben die Kantone Basel, Aargau, Freiburg, Luzern, Schwyz, Tessin, Glarus, Graubünden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, Uri, Waadt, Wallis und Zug erlassen.
Nur mit einzelnen speziellen Ausnahmen darf dort Feuer gemacht werden resp. ein 1.August Feuerwerk gezündet werden.


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Lockerung vom Feuerwerk Verbot am 1.August in der Zentralschweiz - Tell - 30.07.2015

Die Innerschweizer Kantone lockern das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot.

Am 1. August dürfen in den Zentralschweizer Kantone Feuerwerke steigen aber mit Einschränkungen.
Die Kantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug und Luzern haben das absolute Feuer- resp. Feuerwerksverbot gelockert.
Es dürfen Grillfeuer, 1.August Feuer und Feuerwerke gemacht werden, aber dabei muss ein Abstand von 200 Meter vom Wald und Waldränder eingehalten werden.
Höhenfeuer sind nur über der Waldgrenze erlaubt.
Grillen und jegliches Feuern und Feuerwerke im Wald und Waldrand bleibt weiterhin strikt verboten. Es gibt keine Ausnahmen.


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RE: Feuerwerk Verbot am 1.August in fast allen Kantonen der Schweiz. - Tell - 30.07.2015

Ich habe jetzt noch ein wenig im Internet gesucht.

Die Waldbrandgefahr Schweiz:
Die Aktuelle Infos zur detailierten Lage zum ablassen von 1.August Feuerwerk und Feuer-Verbote in den jeweiligen Schweizer Kantonen

Waldbrandgefahr und Feuer- Feuerwerksverbote



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