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Die Könige vom Rütli? >> Arrogant und Heuchlerisch! - Tell - 06.06.2011 Könige auf dem Rütli? Tatbestand: Das Kader der SVP hatte auf dem Rütli mit ca. 70 Führungsleuten der Partei einen kurzen Besuch mit Versammlung und dort ein "Zvieri" gegessen. Jetzt kommen die Könige vom Rütli ins Spiel - Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG). Die SGG ist Verwalterin vom Rütli und fordert jetzt von der SVP eine Entschuldigung. Auf dem Rütli dürfen gemäss der selbst ernannten "Könige" keine Veranstaltung mit mehr als 50 Leuten und auch keine Parteipolitische Veranstaltung abgehalten werden. Ich frage mich - Wusste das der General Guisan am legendären Rütlirapport während des Krieges - wussten das die alten Eidgenossen als Sie auf dem Rütli den legendären Schwur abhielten? Ich denke nicht! Zitat SGG: "Die SGG bezeichnet das Rütli als Sinnbild im Kampf gegen das Raubrittertum und für das gemeinsame Einstehen für Recht und Ordnung. Die SVP habe ein verfehltes Beispiel gegeben, sich eigenmächtig zu nehmen, was im Rahmen des Rechts nicht zu haben sei." Welch ein Heuchelei, welch ein Hohn, wie Verlogen von der SGG. Die Könige vom Rütli mit Ihrem Freiherren Gehabe! Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) spielt sich wegen der Rütliwiese ähnlich auf wie diktatorische Könige. Sie herrschen über das Rütli und seine Wiese. Sie befehlen Wer und Wann Versammlung und Besuche auf der Rütliwiese abhalten kann. Haben wir in der Schweiz nicht die Versammlungsfreiheit? Müssen diese "selbst-ernannten Rütli Freiherren" zuerst auch vertrieben werden, wie es unsere Väter mit den die Vögte machten? Wenn ich das lese - kommt es mir fast so vor wie bei den alten Eidgenossen, welche die Vögte und Könige vertreiben mussten um in Freiheit und Frieden leben zu können. Unter Ziffer 2. der Rütli Hausordnung steht: Das Rütli steht im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es wird durch die Rütli-Delegation der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft verwaltet. Die Rütli-Delegation ist zuständig für die Erteilung von Benutzungsbewilligungen. Ich folgere daraus - Das Rütli gehört der Eidgenossenschaft Folglich gehört das Rütli MIR, DIR und somit JEDEM Schweizer. Jetzt wollen uns diese "Freiherren" verbieten eine Treffen oder Versammlung abzuhalten > auf UNSERM Rütli. AUF DEM RÜTLI, DAS JEDEM SCHWEIZER GEHÖRT! Meiner Meinung nach wieder einmal eine Unwahrscheinliche Arroganz von dieser SGG. cu Tell |