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Volksinitiative Schutz der Rütliwiese ungültig - Tell - 11.02.2009 Der Urner Landrat hat heute Mittwoch mit 41 zu 17 Stimmen die Volksinitiative "Schutz der Rütli-Wiese" für ungültig erklärt. Die Initiative verlangte ein Verbot von 1.August Feiern auf dem Rütli. Die kantonale Volksinitiative "Schutz der Rütli-Wiese", welche am 14. Februar 2008 in Altdorf eingereicht wurde, verlangt, dass für 1. August-Veranstaltungen auf dem Rütli keine Bewilligungen erteilt werden. Der Gemeinderat Seelisberg könnte auf Grund der Initiative Ausnahmen bewilligen, bei denen jedoch keine ausserkantonalen Festrednerinnen und Festredner auftreten dürfen. Für Anlässe politischer Gruppen oder Parteien soll generell keine Bewilligung erteilt werden. Mit Hilfe dieser Initiative möchten die Initianten erreichen, dass "das Rütli frei von politischem Seilziehen" ist und das "Gezänk" zwischen "Links" und "Rechts" gestoppt und der alljährlichen unnützen Verschleuderung von Steuergeldern für die Gewährung der Sicherheit Einhalt geboten wird. Am 4. März 2008 stellte der Regierungsrat fest, dass die Volksinitiative mit 1'291 gültigen Unterschriften formell zu Stande gekommen sei. Die rechtliche Prüfung der Initiative ergibt, dass diese gegen höherrangiges Recht, das heisst gegen die Eigentumsgarantie und die Versammlungsfreiheit, verstösst. Denn zur Wahrung der Ruhe und Ordnung ist kein absolutes Versammlungsverbot nötig und zumutbar. Die Ausnahmemöglichkeit zu Gunsten des Gemeinderats Seelisberg ändert daran nichts. Eine teilweise Ungültigerklärung ist nicht möglich, weil mit dem absoluten Versammlungsverbot, das ungültig ist, der Kern der Initiative getroffen wird. Nachdem die Initiative gegen Bundesrecht verstösst, beantragte der Urner Regierungsrat dem Urner Landrat, die Initiative als ungültig zu erklären. cu Tell http://www.Tell.ch |