23.01.2007, 20:57
1. August-Feier 2007 auf dem Rütli
Am 23. November 2006 unterbreitete die Rütlikommission der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft dem Regierungsrat das Projekt für die 1. August-Feier 2007 auf dem Rütli und ersuchte um Mitteilung der Einwände oder der sich daraus ergebenden Auflagen. Das Projekt der Rütlikommission sieht eine traditionelle 1. August-Feier vor, mit einer Rede als Mittelpunkt, die von Musikvorträgen umrahmt ist. Gegenüber dem Vorjahr sieht die Rütlikommission für die 1. August-Feier 2007 ein vereinfachtes Zutrittskontrollsystem vor.
Der Regierungsrat hat das Gesuch der Rütlikommission für die Durchführung der vorgesehenen 1. August-Feier 2007 im Grundsatz bewilligt, jedoch mit Empfehlungen und Auflagen. Letztere regeln die Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten und richten sich insbesondere an die Aspekte der Sicherheit und damit auch an das System der Zutrittskontrollen. So sollen die inhaltliche Gestaltung, die Organisation der Feierlichkeiten und die Durchführung der Zutrittskontrollen in der Verantwortung der Rütlikommission liegen. Der Kanton Uri sorgt dabei für die öffentliche Ordnung und für die Sicherheit. Der Zutritt soll auch von Seelisberg her möglich sein.
Mit einer klaren Aufgabenteilung und den verschiedenen Auflagen und Empfehlungen in der Bewilligung sind die Voraussetzungen geschaffen, um während der 1. August-Feier 2007 Ruhe, Ordnung und Sicherheit wahren zu können. Es ist nun Sache der Rütlikommission, im Rahmen dieser Vorgaben die 1. August-Feier 2007 zu planen und zu organisieren. Diese hat über die inhaltliche Gestaltung zu befinden. Sollte sich zeigen, dass die Rütlikommission ein Veranstaltungskonzept wählt, das von der ursprünglichen Idee wesentlich abweicht (z.B. Frauentag, Schwingfest usw.), hätte sie dem Regierungsrat Uri ein neues Bewilligungsgesuch zu unterbreiten.
Dienstag, 23. Januar 2007
Medienmitteilung Regierungsrat vom Kanton Uri
Am 23. November 2006 unterbreitete die Rütlikommission der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft dem Regierungsrat das Projekt für die 1. August-Feier 2007 auf dem Rütli und ersuchte um Mitteilung der Einwände oder der sich daraus ergebenden Auflagen. Das Projekt der Rütlikommission sieht eine traditionelle 1. August-Feier vor, mit einer Rede als Mittelpunkt, die von Musikvorträgen umrahmt ist. Gegenüber dem Vorjahr sieht die Rütlikommission für die 1. August-Feier 2007 ein vereinfachtes Zutrittskontrollsystem vor.
Der Regierungsrat hat das Gesuch der Rütlikommission für die Durchführung der vorgesehenen 1. August-Feier 2007 im Grundsatz bewilligt, jedoch mit Empfehlungen und Auflagen. Letztere regeln die Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten und richten sich insbesondere an die Aspekte der Sicherheit und damit auch an das System der Zutrittskontrollen. So sollen die inhaltliche Gestaltung, die Organisation der Feierlichkeiten und die Durchführung der Zutrittskontrollen in der Verantwortung der Rütlikommission liegen. Der Kanton Uri sorgt dabei für die öffentliche Ordnung und für die Sicherheit. Der Zutritt soll auch von Seelisberg her möglich sein.
Mit einer klaren Aufgabenteilung und den verschiedenen Auflagen und Empfehlungen in der Bewilligung sind die Voraussetzungen geschaffen, um während der 1. August-Feier 2007 Ruhe, Ordnung und Sicherheit wahren zu können. Es ist nun Sache der Rütlikommission, im Rahmen dieser Vorgaben die 1. August-Feier 2007 zu planen und zu organisieren. Diese hat über die inhaltliche Gestaltung zu befinden. Sollte sich zeigen, dass die Rütlikommission ein Veranstaltungskonzept wählt, das von der ursprünglichen Idee wesentlich abweicht (z.B. Frauentag, Schwingfest usw.), hätte sie dem Regierungsrat Uri ein neues Bewilligungsgesuch zu unterbreiten.
Dienstag, 23. Januar 2007
Medienmitteilung Regierungsrat vom Kanton Uri