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Abstimmung Sicheres Wohnen im Alter - Ich stimme *JA* - Alles andere ist Blödsinn...
#1
thumbsup 
Ich lege ein überzeugtes JA für *SICHERES WOHNEN IM ALTER* in die Abstimmungs Urne ein!

[Bild: header_de.jpg]


Zuerst mal vorneweg mal eine Frage:

Wisst Ihr was der EIGENMIETWERT überhaupt ist?
Denn das ist die Grundvoraussetzung, um diese Abstimmungs- Vorlage überhaupt zu verstehen

Jetzt werden fast alle Mieter passen müssen. Denn diesen Blödsinn kann man als Mieter gar nicht wissen.
Und JA, alle Wohnungs- Eigentümer und Häusle Besitzer werden ab dem Wort Eigenmietwert wütend!

Denn der Eigenmietwert ist meiner Meinung nach die ungerechteste Steuer die es gibt.
Denn jeder Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses/Wohnung muss diese fiktive Steuer als Einkommen dem Staat abliefern.
Denn der Staat ist bei dieser fiesen Steuer praktisch als Räuber tätig und spielt hier den Handlanger für die Banken und deren Boni-Bankster.
Und was man von diesem Bankster Pack halten soll und diese Boni gesteuerten Gangster nicht unnötig unterstützen sollte weiss man inzwischen zu genüge.
Denn jeder der seine Hütte bis unters Dach mit Bank-Hypotheken belastet und damit Bankschulden macht, kann diese bei den Steuern abziehen. Davon profitieren einzig und allein diese Bankster Gilde.
Wer jedoch dieser Gauner Mentalität der Banken ausweicht und brav die Hypothek zurückzahlt wird vom Staat bestraft und muss den Eigenmietwert ohne Abzug als Steuer zahlen.
So ein Blödsinn kann doch vom Staat nicht gewollt sein!
Denn diese Steuer hilft nur den Banken und straft den kleinen Häuslebesitzer der eine möglichst schuldenfreie Hütte bewohnt.

Wer also seine Hypothek abzahlt wird heute vom Staat bestraft.
Wer jedoch hohe Schulden bei der Bank macht wird vom Staat belohnt!
Einen grösseren Blödsinn kann es ja nicht geben!
Gaga

Wer sich also heute einen dicken Ferrari fährt muss dafür keine fiktive Steuer bezahlen.
Nur der Eigenheim Bewohner wird vom Steueramt zur Kasse gebeten! Welch eine Ungerechtigkeit!

Bei einem JA zur Abstimmung wird also:
- Das sichere Wohnen im Alter erreicht.
- Eine Strafsteuer abgeschafft
- Die Privat Verschuldung der Schweiz gestoppt.
- Eine faire/gerechte Altervorsorge für Häusle Besitzer im Rentenalter gesichert







Hier die Homepage vom Komitee "Sicheres Wohnen im Alter"
http://www.sicheres-wohnen.ch/

cu Tell
http://www.Tell.ch
http://www.Tell.ch      .:/ und ewig grüsst der Gesslerhut \ :.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel
Antworten
#2
Hier noch der eigentliche Wortlaut der Volks-Initiative

Eidgenössische Volksinitiative
«Sicheres Wohnen im Alter» schrieb:
I.
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:


Art. 108b (neu)


Steuerpolitische Massnahmen zur Wohneigentumsförderung

1
Bund und Kantone treffen zur Förderung und zum Erhalt des selbstgenutzten Wohneigentums wirksame steuerpolitische Massnahmen.

2
Zu diesem Zweck gestalten sie namentlich die direkten Steuern wie folgt:

a.
Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum haben ab Erreichen des Alters, ab dem die Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung einen Anspruch auf eine Altersrente vorsieht, das einmalige Wahlrecht, sich dafür zu entscheiden, dass die Eigennutzung des Wohneigentums am Wohnsitz nicht der Einkommenssteuer unterliegt.

b.
Wird das Wahlrecht ausgeübt, entfällt die Möglichkeit, die eigenheimbezogenen Schuldzinsen sowie die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Die Unterhaltskosten können bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken jährlich abgezogen werden, wobei der Bund diesen Betrag periodisch der Teuerung anpasst. Die Kosten für Massnahmen, welche dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.


II.
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung vom 18. April 1999 werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 108b (Steuerpolitische Massnahmen zur Wohneigentumsförderung)

Bund und Kantone erlassen die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen. Sind diese nicht spätestens fünf Jahre nach der Annahme von Artikel 108b durch Volk und Stände in Kraft getreten, so ist Artikel 108b unmittelbar anwendbar.

Die Abschaffung vom Eigenmietwert für die Rentner gerade deshalb so wichtig.
Rentner haben in der Regel gar kein Einkommen.
Weshalb soll man dann ein Einkommen das man nicht hat auch noch versteuern?
Totaler Blödsinn


UND zur Erinnerung - Jeder wird mal alt !

UND JA, ich bin auch dafür den Blödsinn Eigenmietwert generell abzuschaffen und nicht nur für die Rentner!

cu Tell
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