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Das Referendung der SP gegen das neue Asylgesetz ist zustande gekommen. Argumente + -
#1
lamp 
Die fünf wichtigsten Argumente von der SP und den Humanitären Verbände gegen die Asylgesetzrevision:
SP schrieb:
  1. Ausschaffung bedrohter Flüchtlinge:
    Wer nicht innert 48 Stunden nach der Ankunft an der Grenze Reise- oder Identitätspapiere vorzeigen kann, muss mit der Ausschaffung rechnen.
    Es sind aber gerade an Leib und Leben bedrohte Flüchtlinge, die oft keine Papiere haben, weil sie ihnen weggenommen wurden. Diese Bestimmung verletzt die Genfer Flüchtlingskonvention.
  2. Staatlich verordnetes Elend:
    Künftig können alle Personen mit definitiv abgelehnten Asylgesuchen von der Sozialhilfe
    ausgeschlossen werden – auch wenn sie gar nicht ausreisen können, weil
    kein Land sie aufnimmt.

    So treibt man Menschen ins Elend, in die Illegalität und in die Überlebenskriminalität.
  3. Unverhältnismässige, nutzlose und teure Beugehaft:
    Bis zu zwei Jahre kann ins Gefängnis gesteckt werden, wer die Schweiz nicht freiwillig
    verlässt ohne, dass er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen.
    Das ist
    unverhältnismässig, teuer und erst noch wirkungslos, wie Studien bewiesen haben.
  4. Verlagerung der Probleme und Kosten auf Kantone und Gemeinden:
    Das neue Asylgesetz wälzt Kosten und Probleme auf Kantone und Gemeinden ab.
    Es produziert jährlich Tausende von Rechtlosen, die in den Städten untertauchen
    und von Nothilfe oder Schwarzarbeit leben müssen.
  5. Schweiz macht sich unglaubwürdig:
    Die Schweiz setzt sich international für die Achtung der Menschenwürde und der
    Menschenrechte ein.
    Im eigenen Land würden diese Werte aber nicht mehr gelten,
    wenn dieses Asylgesetz Realität wird.
    NEIN zum unmenschlichen Asylgesetz! NEIN zur Abschaffung der humanitären
    Tradition der Schweiz!

Dazu hab ich mir auch mal meine Gedanken gemacht:
Zu 1:
Die jetzige Praxis kann’s ja wohl nicht sein. Ohne Papier sind die Asylbewerber im jetzigen System besser gestellt als der ehrliche asylbeantragende Mensch der mit gültigen Ausweisen antritt. Was soll hier nicht rechtens sein?
Zu 2:
Was gibt's den für eine bessere Lösung? Sozialschmarotzer haben wir eh schon genug!
Zu 3:
Beugehaft ist sinnvoll solange die Asylbewerber nicht kooperativ sind. Wer unsere humanitäre Hilfe in Anspruch nehmen will, von dem kann als kleinster Nenner eine Zusammenarbeit mit den Behörden verlangt werden. Punkt
Zu 4:
In den Kantonen und Gemeinden können die anfallenden Kosten für die Asylleistungen sicher effektiver und kostengünstiger Erbracht werden! Wer anderes behauptet lebt an einem anderen Ort...
Zu 5:
Ein demokratischer Staat wie die Schweiz macht sich sicher nicht lächerlich gegen aussen wenn er seine demokratischen und rechtstaatliche Gesetze durchsetzt. Das Gegenteil ist eher der Fall! Vor allem machen wir uns gerade lächerlich gegenüber den Asylschmarotzern die unser System so untergraben damit die wirklich bedürftigen Flüchtlinge bei uns deshalb keine Bleibe mehr finden. Und das ist hier die wesentliche Tatsache.

cu Tell
http://www.Tell.ch      .:/ und ewig grüsst der Gesslerhut \ :.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel
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#2
Zum Punkt 2: Das mit der Abschaffung der Sozialhilfe ist doch Augenwischerei: Die Leute werden weiterhin kommen, aber sie werden dann einfach in die Illegalität verdrängt. Oder denkt jemand vollen Ernstes, dass eine Afrikanerin mit ihrem Kind mit der Tageskarte des Bundesamtes für Migration wieder zurück nach Afrika reist? Natürlich nicht, aber einfach nach dem Motto: Aus den Augen, aus dem Sinn. Und man muss bedenken: Es ist ein Recht, ein Asylgesuch zu stellen. Wenn das Asylgesuch abgelehnt wurde heisst das nicht, dass es missbräuchlich war. Es heisst einfach, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. So wie bei einer Baubewilligung: Wenn die abgelehnt wird heisst das noch lange nicht dass das Gesuch missbräuchlich war und derjenige der das Gesuch gestellt hat bestraft und z.B. zwei Jahre lang inhaftiert werden muss, wie das bei Asylsuchenden möglich ist...

noch einenen schönen Tag und bis später, freundliche grüsse, helga
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#3
helga schrieb:Zum Punkt 2: Das mit der Abschaffung der Sozialhilfe ist doch Augenwischerei: Die Leute werden weiterhin kommen, aber sie werden dann einfach in die Illegalität verdrängt. Oder denkt jemand vollen Ernstes, dass eine Afrikanerin mit ihrem Kind mit der Tageskarte des Bundesamtes für Migration wieder zurück nach Afrika reist? Natürlich nicht, aber einfach nach dem Motto: Aus den Augen, aus dem Sinn. Und man muss bedenken: Es ist ein Recht, ein Asylgesuch zu stellen. Wenn das Asylgesuch abgelehnt wurde heisst das nicht, dass es missbräuchlich war. Es heisst einfach, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. So wie bei einer Baubewilligung: Wenn die abgelehnt wird heisst das noch lange nicht dass das Gesuch missbräuchlich war und derjenige der das Gesuch gestellt hat bestraft und z.B. zwei Jahre lang inhaftiert werden muss, wie das bei Asylsuchenden möglich ist...

noch einenen schönen Tag und bis später, freundliche grüsse, helga
Es geht darum ein deutliches Signal zu senden wenn das Asylgesuch abgelehnt ist. Es kann ja nicht sein - Asyl zu beantragen und bei Ablehnung bekommt derjenige einfach automatisch Sozialhilfe....
Asylgesuche mit Baugesuchen zu vergleichen finde ich ein wenig gewagt!

So unchristlich und unhuman kann das revidierte neue Asylgesetz nicht sein. Heute hat die CVP (C steht für Christlich!) an Ihrer Delegiertenversammlung in Chur mit einem Stimmverhältnis von 3:1 dem neuen Asylgesetz zugestimmt. Auch das Ausländergesetz wurde mit 151:37 Stimmen angenommen.

Zur Erinnerung:
Das neue Asyl Gesetz soll grundsätzlich den Missbrauch bekämpfen. Das Asyl als Grundrecht wird in keiner Weise aufgehoben.

cu Tell
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#4
Tja, die Missbrauchs-Keule:

Der Missbrauchsanteil im Asylverfahren ist im Vergleich zu anderen Verfahren in der Schweiz viel kleiner. Und schau doch mal Erfolgsquoten in anderen Verfahren an.

Und die hohe Missbrauchsquote im Steuerbereich: Da ist es gerade "chic" Missbrauch zu betreiben.

Wenn man das neue Asylgesetz will wegen MIssbrauchsfällen (die gibt es schon, das stimmt, aber sie fallen zahlenmässig nicht so ins Gewicht wie immer behauptet wird) dann könnte man ebenso gut auch verlangen:

Verbietet das Autofahren: Denn da wird auch oft Missbrauch betrieben: Hunderte von Toten jedes Jahr, tote Fussgänger, viele Raser: Also stoppen wir den Auto-Missbrauch und verbieten das Autofahren völlig.

Das ist der Ansatz des neuen Asylgesetzes: wer seine Identität zwar beweisen kann (z.B. mit Führerausweis, Geburtsschein etc.), aber keine Identitätskarte oder keinen Pass hat, hat zum vornherein keine Chance auf Asyl.

Und das verletzt das Völkerrecht..

Gruss helga
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#5
helga schrieb:Tja, die Missbrauchs-Keule:

Der Missbrauchsanteil im Asylverfahren ist im Vergleich zu anderen Verfahren in der Schweiz viel kleiner. Und schau doch mal Erfolgsquoten in anderen Verfahren an.

Und die hohe Missbrauchsquote im Steuerbereich: Da ist es gerade "chic" Missbrauch zu betreiben.

Wenn man das neue Asylgesetz will wegen MIssbrauchsfällen (die gibt es schon, das stimmt, aber sie fallen zahlenmässig nicht so ins Gewicht wie immer behauptet wird) dann könnte man ebenso gut auch verlangen:

Verbietet das Autofahren: Denn da wird auch oft Missbrauch betrieben: Hunderte von Toten jedes Jahr, tote Fussgänger, viele Raser: Also stoppen wir den Auto-Missbrauch und verbieten das Autofahren völlig.

Das ist der Ansatz des neuen Asylgesetzes: wer seine Identität zwar beweisen kann (z.B. mit Führerausweis, Geburtsschein etc.), aber keine Identitätskarte oder keinen Pass hat, hat zum vornherein keine Chance auf Asyl.

Und das verletzt das Völkerrecht..

Gruss helga
Hallo Helga
Strassenverkehr und Steuerrecht mit dem Asylrecht-Verfahren zu vergleichen ist wirklich sehr sehr weit herbeigeholt.... Das eine hat mit dem andern wirklich überhaubt nichts zu tun!

Als ich heute den unten zitierte Text fand kamen mir deine Worte in den Sinn
" Zitat Helga: Tja, die Missbrauchs-Keule:"

Hier dazu exemplarisch der aktuelle Fall Solongo:

Zitat: Pressecommuniqués 2006 SVP
Bern, 7. Juli 2006
.
Fall Solongo: Alles erstunken und erlogen

Wochenlang benutzte der SonntagsBlick (SoBli) den Fall der Asylbewerberin Chinbat Solongo, um gegen das revidierte Asylgesetz Stimmung zu machen, über das wir im September abstimmen. Jetzt wissen wir, dass sich der SoBli von den Gegnern des Asylgesetzes missbrauchen liess. Denn an der Geschichte der angeblich minderjährigen Mongolin stimmt rein gar nichts. Alle Angaben waren erstunken und erlogen, um in der Schweiz Asyl zu erschwindeln. Der Fall steht exemplarisch für die Missbräuche im Asylwesen und für die Notwendigkeit des neuen Asylgesetzes.



Als 14jährige soll Chinbat Solongo mit ihrer Schwester durch eine Schlepperorganisation in die Schweiz gebracht worden sein, schrieb der SoBli. Es folgten die Asylgesuche. Das Gesuch von Chinbat Solongo wurde von den Behörden abgelehnt. Wochenlang führte der SoBli eine Kampagne gegen die Asylbehörden, um Stimmung gegen das Asylgesetz zu machen. Auch die Flüchtlingshilfe, die Sendung „Club“ des Schweizer Fernsehens und die Kirche nahmen sich des Themas an. Die Asylbehörden des zuständigen Kantons Graubünden und des Bundes standen unter Dauerkritik. Doch jetzt brach das Kartenhaus in sich zusammen.



Wie die Bündner Behörden informiert haben, handelt es sich bei Chinbat Solongo nicht um ein minderjähriges Waisenkind. Sie ist nicht etwa 17, sondern schon 21 ½ Jahre alt. Im Weiteren ist Solongo nicht mit ihrer Schwester in die Schweiz gekommen, sondern mit einer ihr nicht verwandten Person. Es ist auch eine Lüge, dass Solongo im Heimatland niemanden mehr habe und keine Kontakte dorthin pflege. Immerhin schickte sie Geld aus der Schweiz an eine Frau in der Monglolei, die sich als ihre Mutter herausstellte. Und als „Krönung“ der Lügengeschichte fanden die zuständigen Asylbehörden heraus, dass die Asylbewerberin nicht einmal Chinbat Solongo heisst, sondern Solongo Bold. Die Asylbewerberin ist somit kein echter Flüchtling, hat gelogen und nicht mit den Behörden kooperiert. Die Ausschaffung ist ein richtiger Entscheid.



Es handelt sich hier um einen klaren Fall von Asylmissbrauch. Mit dem neuen Asylgesetz wird es möglich, dass Gesuchsteller ohne Identitätspapiere, die ihre Personalien verschleiern und nicht mit den Behörden kooperieren, sehr schnell einen Nichteintretensentscheid erhalten. Damit können solche Fälle künftig entschieden werden, bevor sich die betreffenden Personen jahrelang ungerechtfertigt auf Kosten der Steuerzahler in der Schweiz aufgehalten haben. Der Fall „Solongo“ ist somit ein exemplarischer Fall, warum man Ja zum Asylgesetz stimmen muss. Denn mit dem Gesetz werden Missbräuche bekämpft und dadurch die humanitäre Tradition der Schweiz gestärkt.

http://www.svp.ch/index.html?page_id=2451&l=2


Nachdem sich die SFH Flüchtlingshilfe entäuscht zeigte und das erschlichene Mandat niederlegte, würde es der SFH gut anstehen sich bei den betroffenen Behörden jetzt ebenso laut und öffentlich zu entschuldigen. Aber da kann ich wohl weiter träumen....
Ebenso würde mich jetzt wundern wenn SonntagsBlick, das  Schweizer Fernsehens und die Kirche das konkrete obige Beispiel wieder aufgreifen und sich bei den Asylbehörden des zuständigen Kantons Graubünden und des Bundes nach Ihrer Dauerkritik mit einer ehrlichen öffentlichen Entschuldigung herausrücken würden. Ich (wir) als Steuerzahler würde mich freuen.

Hier der Link zum SF-TV
http://tagesschau.sf.tv/nachrichten/arch...htes/39794

cu Tell
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