Wilhelm Tell Forum

Normale Version: Elmex Zahnpasta Urteil: Gebüsst mit 4.8 Mio Strafe
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Endlich wird gekämpft für Parallel Importe.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) wacht endlich aus dem Dornröschen Schlaf.
Uns Konsumenten gilt es zu schützen und nicht den Multis Milliardengewinne in die Taschen zu scheffeln.
Meiner Meinung nach gäbe es noch sehr viele andere Konsum Artikel wo die Preise künstlich hoch gehalten werden. Die Schweizer Konsumenten werden dabei kräftig abgezockt.


WEKO sanktioniert Gaba wegen Parallelimportverbot für Elmex-Zahnpasta

Bern, 08.12.2009 (WEKO) - Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst den Hersteller der Zahnpasta Elmex (Gaba International AG) mit CHF 4.8 Mio wegen des Exportverbots, das sie ihrem Lizenznehmer in Österreich (Gebro Pharma GmbH) auferlegt hatte. Diese bis September 2006 gültige Auflage war ein unzulässiges Verbot für Parallelimporte in die Schweiz. Es hatte zur Folge, dass der schweizerische Markt für Parallelimporte abgeschottet wurde.

Der Vertrag von 1982 zwischen der schweizerischen Gaba und der österreichischen Gebro enthielt bis September 2006 ein Exportverbot für die von Gebro unter Lizenz hergestellten Elmex-Produkte. Es hatte zur Folge, dass schweizerische Detailhandelsunternehmen sich nicht in benachbarten Märkten, in denen Elmex-Produkte billiger angeboten wurden, eindecken konnten. Dies ist eine unzulässige Verhinderung von Parallelimporten in die Schweiz mittels einer Vertikalabrede. Eine zulässige Ausnahme für ein Parallelimportverbot kann vorliegen, wenn ein Exportverbot die Einführung eines neuen Produkts im Schweizer Markt vorübergehend unterstützen soll. Diese Ausnahme kam aufgrund der Abklärungen der WEKO jedoch nicht zum Zug. Die WEKO sanktioniert Gaba wegen der Verhinderung von Parallelimporten mit einer Busse von CHF 4.8 Mio. Gebro wird mit einem symbolischen Betrag von CHF 10‘000 gebüsst, weil sie selber keinen Nutzen aus der Verhinderung der Parallelimporte zog.

Gaba und Gebro haben ihren Vertrag im September 2006 geändert und das Exportverbot aufgehoben. Der neue Vertrag verpflichtet Gebro, Gaba über Exporte jeweils zu informieren. Diese Klausel könnte sich unter Umständen ebenfalls als Exportverbot auswirken. Im vorliegenden Verfahren hat sich dies jedoch nicht bestätigt. Gaba und Gebro haben ausserdem bekräftigt, dass sie unter dem neuen Vertrag keine Parallelimporte behindern werden.

Die WEKO hatte die Untersuchung seinerzeit wegen einer Klage der Denner AG eröffnet, dass sie keine Parallelimporte von Elmex-Produkten aus dem österreichischen Markt tätigen könne. Denner hat sich später vom Verfahren distanziert, nachdem sie aus der Schweiz beliefert wurde. Die WEKO führte die Untersuchung trotzdem zu Ende, weil diese grundsätzliche Fragen aufwarf. Die WEKO wird vertragliche Behinderungen von Parallelimporten weiterhin mit hoher Priorität verfolgen, insbesondere auch um zu verhindern, dass die Revision des Patentgesetzes und die bevorstehende Einführung des Cassis-de-Dijon Prinzips unterlaufen werden.
weko

cu Tell
http://www.Tell.ch
Und hier gleich noch das nächste Beispiel wo mit Preisabsprachen Millionengewinne eingesackt worden sind. Diesmal wurden die drei Pharma Multis Pfizer, Bayer und Eli Lilly mit 5.7 Mio Franken gebüsst!

Ich kann der WEKO nur gratulieren. Endlich wird dieses Problem angegangen. Diese Multis kennen nur ein Argument, und das ist Geld. Damit sind diese Geldbussen schon länger überfällig!

Bravo WEKO.

Die WEKO büsst drei Pharmaunternehmen wegen Festlegung von Wiederverkaufspreisen

Bern, 01.12.2009 (WEKO) - Die Wettbewerbskommission (WEKO) stellt fest, dass die Vereinbarungen über die Festlegung von Wiederverkaufspreisen zwischen den Produzenten und den Verkaufsstellen von drei Hors-Liste Medikamenten unzulässig sind. Sie verhängt gegen die betroffenen Pharmaunternehmen Pfizer AG, Eli Lilly (Suisse) SA und Bayer (Schweiz) AG eine Busse von CHF 5.7 Mio.

Im konkreten Fall haben die Produzenten die Wiederverkaufspreise für ihre Medikamente gegen erektile Dysfunktion (Viagra, Cialis und Levitra) in Form von Publikumspreisempfehlungen festgelegt. Diese Preise sind in die branchenspezifischen Informatiksysteme integriert oder werden direkt von den Grossisten an die Apotheken und an die selbstdispensierenden Ärzte übermittelt, welche sie dann zu einer grossen Mehrheit unverändert gegenüber ihren Patienten anwenden. Die WEKO ist zum Schluss gekommen, dass diese Verhaltensweisen unzulässige Abreden gemäss Art. 5 Abs. 4 des Kartellgesetzes (KG) darstellen, weil damit die Wiederverkaufspreise festgelegt werden.

Dieses System der Festlegung von Verkaufspreisen findet seinen Ursprung im Sanphar-Kartell, welches 2000 verboten wurde. Sanphar war eine Branchenvereinbarung, welche insbesondere die Festlegung der Wiederverkaufspreise aufgrund einer Margenordnung ermöglichte. Die WEKO stellt fest, dass die Grundidee dieser Vereinbarung für die genannten rezeptpflichtigen Medikamente, deren Kosten von der Grundversicherung nicht übernommen werden, überlebt hat. Dieses System, welches den ganzen in Frage stehenden Markt betrifft, stabilisiert die Fabrikabgabepreise der Hersteller und die Margen der Verkaufsstellen. Die WEKO hat nun den betroffenen Pharmaunternehmen die weitere Publikation verboten und hat eine Sanktion von gesamthaft CHF 5.7 Mio. ausgesprochen.

Die nun abgeschlossene Untersuchung betraf die drei sogenannten „Hors-Liste" Medikamente Viagra, Cialis und Levitra. Diese unterstehen zwar der Rezeptpflicht, werden aber von den Krankenkassen nicht vergütet, weshalb deren Preis auch nicht staatlich festgelegt wird, sondern von den Verkäufern festzulegen ist. Daraus folgt, dass dieser Markt den allgemeinen Regeln des Kartellrechts untersteht, welche von den Marktteilnehmern nicht umgangen werden dürfen, wie es im vorliegenden Fall geschehen ist.
weko


cu Tell
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